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Allgemeine Geschäftsbedingungen und Bestimmungen über das geistige Eigentum

Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Landes, in welchem die Rechnung ausgestellt wird.

AGBs myclimate Schweiz als PDF

AGBs myclimate Deutschland als PDF

1. myclimate-Mission und -Policy 

1.1. Die Schweizer Stiftung myclimate – The Climate Protection Partnership – (im folgenden myclimate genannt) engagiert sich weltweit für den Klimaschutz durch Bildung, Beratung und Kompensation von Treibhausgasemissionen mit hochwertigen Klimaschutzprojekten. Dies verfolgt myclimate als gemeinnützige Organisation wissenschaftsbasiert und wirtschaftsorientiert. Die myclimate-Klimaschutzprojekte entsprechen höchsten international anerkannten Qualitätsstandards (CDM, Gold Standard). 

1.2. Klimaschutzprojekte, die von myclimate für die CO2-Kompensation angeboten werden, reduzieren die Treibhausgasemissionen direkt an der Quelle, indem klimabelastende Energiequellen durch saubere ersetzt werden. Hohe Transparenz, nachweisbare Emissionsreduktionen über den gesamten Projekt-Lebenszyklus und höchste Qualität haben für myclimate Priorität. Projekte in den Bereichen erneuerbare Energien und Energieeffizienz werden unterstützt. Die genauen Projektkriterien sowie – abläufe sind jeweils aktuell auf der Website www.myclimate.org beschrieben.

1.3. Bei der Umsetzung der Klimaschutzprojekte arbeitet myclimate eng mit erfahrenen Partnern in den jeweiligen Ländern zusammen. Diese Partner stellen sicher, dass die Projekte vor Ort professionell implementiert werden und überprüfen sie regelmässig auf ihre Leistung. 

2. Definitionen

2.1. CDM: Der Clean Development Mechanism (CDM) ist ein vom Kyoto-Protokoll vorgesehener Mechanismus, der es den Industrieländern ermöglicht, einen Teil ihrer vereinbarten Treibhausgas-Reduktionsziele durch Klimaschutzprojekte in Entwicklungsländern zu erreichen. Der CDM dient auch dazu, Entwicklungsländer auf ihrem Weg zu einer nachhaltigen Entwicklung zu unterstützen.

2.2. CER (Certified Emission Reduction): Zertifikate aus Emissionsreduktionen, die nach den Kriterien des CDM ausgestellt werden.

2.3. CI-CD-Richtlinien: Die Corporate-Design- und Corporate-Identity-Richtlinie regelt den Einsatz und die Verwendung des myclimate-Logo und –Labels. 

2.4. VER (Verified Emission Reduction): Zertifikate aus Emissionsreduktionen, bei myclimate wenn immer möglich und sinnvoll nach dem Gold Standard verifiziert.

2.5. Gold Standard: Der Gold Standard ist ein von über 60 Umwelt- und Entwicklungshilfeorganisationen entwickeltes best-practice-Label, das nur an Klimaschutzprojekte verliehen wird, wenn sie einen hohen ökologischen und sozialen Nutzen sowie langfristige, wirksame,nachweisbare und additionelle Emissionsreduktionen erbringen. 

2.6. Emissionsreduktions-Zertifikate: verifizierte Emissionensreduktionen aus Klimaschutzprojekten, deren Projektbeschreibung (PDD) validiert ist. Validierung und Verifizierung werden von einer durch die UNFCCC oder den Gold Standard akkreditierten Instanz durchgeführt.

2.7. Vintage: Verifizierungsperiode

2.8. CO2-Äquivalent: Das CO2-Äquivalent gibt an, wie viel eine festgelegte Menge eines Treibhausgases, z.B. CO2, Methan oder Lachgas zum Treibhauseffekt beiträgt. Die Vergleichseinheit ist CO2.

3. Pflichten von myclimate: Gewährleistung, externe Überprüfung und Haftung

3.1. myclimate wählt ihre Partnerorganisationen und die sonstigen Dienstleistungserbringer mit aller Sorgfalt aus und überwacht, dass die Dienstleistungserbringer mit aller Sorgfalt, sowie nach den anerkannten Regeln von Wissenschaft und Technik arbeiten.

3.2. myclimate verpflichtet sich, mindestens 80% der Kompensationsgelder den ausgewählten Klimaschutzprojekten zur Erreichung der Emissionsreduktionen zuzuführen.

3.3. myclimate verpflichtet sich, in der Regel und wenn nicht anders mit dem Kunden abgemacht bis spätestens zwei Jahre nach Bezahlung des Kompensationsbeitrag, die entsprechende Menge an Emissionsreduktionen in den Projekten zu generieren und die Emissionsreduktionszertifikate spätestens innerhalb von 3 Jahren in einem international anerkannten Register (Gold Standard / nationales Emissionshandeslregister, sowie im extern verifizierten myclimate-Register) stillzulegen. Die Gewährleistung einer höchstmöglichen Projektqualität, das heißt der bestmögliche Mitteleinsatz in wirksame, additionale und nachhaltige Projekte, hat Priorität.

3.4. Im Fall von unvorhergesehener Verzögerung oder Mindergenerierung von Emissionsreduktionen in den ausgewählten Projekten gewährleistet myclimate, wenn nicht anders mit dem Kunden abgemacht, die Realisierung der Kompensation:

a) durch Zertifikate derselben Vintage und derselben Qualität in einem anderen Projekt oder 

b) durch Zertifikate in den ausgewählten Projekten aus einer späteren Vintage oder

c) durch Zertifikate mit späterer Vintage derselben Qualität (z.B. Gold Standard durch Gold Standard oder CERs durch CERs) in einem anderen Projekt.

3.5. Höhere Gewalt: beide Parteien haften nicht für die Nichterfüllung einer der vertraglich vereinbarten Klauseln, wenn diese auf einen Hinderungsgrund zurückzuführen ist, der außerhalb ihrer Kontrolle liegt oder insbesondere auf einem der folgenden Gründe beruht wie: Feuer, Naturkatastrophen, Krieg, Beschlagnahme, politische Unruhen, allgemeine Rohstoffknappheit, Beschränkung des Energieverbrauchs, Streik. Entsprechendes gilt, wenn ein Projektpartner von myclimate von diesen Umständen bedroht ist und infolgedessen seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllen kann.

3.6. myclimate gibt keine Garantie, dass das myclimate-Know-how vollständig oder frei von Mängeln ist oder voraussetzungslos mit lokalen Gesetzen und öffentlichen Vorschriften übereinstimmt. Eine Haftung für vorübergehende fehlende Zugänglichkeit spezifischer Software Funktionalitäten oder behinderte Funktionieren der myclimate Website und spezifischer Applikationen und Funktionalitäten wird abgelehnt.

3.7. myclimate informiert jährlich mit seinem Jahresbericht umfassend über die Mitteleingänge, Mittelverwendung und die dadurch realisierten Emissionsminderungen. Die jeweiligen Jahresberichte sind auf der Website www.myclimate.org zum Download verfügbar.

3.8. myclimate haftet nicht für die Richtigkeit von Informationen, die den Kunden von einer Zertifizierungsorganisation oder einem myclimate Projektpartner zugänglich gemacht werden.

4. Pflicht der Kunden: Zahlung

4.1. Rechnungen von myclimate sind nach Rechnungseingang innert der angegebenen Zahlungsfrist fällig. Skonti oder sonstige Abzüge werden nicht gewährt.

4.2. Auf Zahlungen, die nach Ablauf der Zahlungsfrist eingehen, ist ohne zusätzliche Mahnung oder In-Verzug-Setzung ein Verzugszins von 5 % p.a. geschuldet.

4.3. Beiträge für freiwillige CO2-Kompensationen von Privaten und unter gewissen Voraussetzungen auch von Business-Kunden gelten als Spenden bzw. als von der Mwst.-befreite Leistungen und sind von der Mehrwertsteuer befreit. Der Endpreis aller mehrwertsteuerpflichtigen Service-Dienstleistungen erhöht sich um den jeweils aktuellen Mehrwertsteuersatz. Änderungen und Anpassungen in der Mehrwertsteuergesetzgebung bleiben vorbehalten.

5. Spendenbescheinigung

myclimate ist als gemeinnützige Organisation anerkannt und kann den Spendern für Spenden in der Schweiz steuerlich anerkannte Spendenbescheinigungen ausstellen. Änderungen in der Steuergesetzgebung bleiben vorbehalten.

6. Lizenzen und Nutzungsrechte

6.1. myclimate gewährt dem Kunden im Rahmen des jeweils einzelvertraglich vereinbarten Umfangs eine nicht exklusive, nicht übertragbare Sub-Lizenz (die «Lizenz») zur Nutzung der Markenrechte und eventuell anderer myclimate Geschäfts- und Dienstleistungsmarken oder Namen und irgendwelcher damit im Zusammenhang stehenden Standards hinsichtlich der Herstellung, des Vertriebs und der Vermarktung von klimaneutralen Dienstleistungen und damit zusammenhängenden Produkten (gesamthaft Know-how). Der Kunde akzeptiert diese Lizenz gemäss den vorliegenden Bestimmungen.

6.2. Der Kunde ist berechtigt, die in 6.1 erwähnte Rechte ausschließlich in der Art und Weise zu nutzen, wie sie in den aktuellen CI-CD-Richtlinien von myclimate dargestellt sind. Jegliche Abweichung von diesen Markendarstellungen bedarf der ausdrücklichen schriftlichen vorherigen Zustimmung von myclimate.

6.3. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche Änderungen von Marken und damit im Zusammenhang stehenden Darstellungen und Logos unmittelbar nach Bekanntgabe von myclimate mit zu vollziehen. Damit verbunden ist die Verpflichtung, sämtliches Marketingmaterial auf eigene Kosten innerhalb von sechs (6) Monaten nach entsprechender schriftlicher Mitteilung ebenfalls den neuen Darstellungen von myclimate anzupassen.

6.4. myclimate gewährt dem Kunden das Recht, die Vertragsbeziehung Dritten bekanntzugeben und die eigene Unterstützung der myclimate-Dienstleistungen in den eigenen Kommunikationsmitteln, insbesondere der Website, dem Jahresbericht oder offiziellen Pressemitteilungen zu verwenden und dabei die myclimate-Marke wie durch myclimate definiert zu verwenden.

6.5. myclimate darf den Kunden auf der eigenen Website oder in anderen Medien als Referenzkunde nennen, es sei denn, der Kunde macht ein entgegenstehendes berechtigtes Interesse schriftlich geltend.

Sämtliche Erwähnungen von myclimate auf externen Kommunikationsmitteln müssen, wenn möglich, myclimate vor der Veröffentlichung vorgelegt werden.

6.6. Der Kunde ist sich bewusst, dass im Rahmen der Nutzung von Marken- und sonstigen Rechten mehrwertsteuerpflichtige Leistungen entstehen.

7. Schlussbestimmungen

7.1. Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Kunden und myclimate gelten ergänzend zum individuellen Vertrag ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen oder abweichende Änderungen bedürfen der ausdrücklichen und schriftlichen Zusage von myclimate.

7.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.

7.3. Auf diese Allgemeinen Bestimmungen und allfällige weitere Vertragsbestandteile ist ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts anwendbar.

7.4. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle sich aus diesen Allgemeinen Bestimmungen oder allfälligen weiteren Vertragsbestandteilen ergebenden Streitigkeiten zwischen den Parteien ist Zürich.

Stand: Mai 2010