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Steuern und Gebühren

Ein sogenanntes "Pricing"– d.h. die Inwertsetzung der Klimagasemissionen – bezeichnen Wissenschafter als eine der wichtigsten Massnahmen für einen wirksamen Klimaschutz. Finanzpolitische Möglichkeiten, um die Kosten, die durch Emissionen des Luftverkehrs entstehen, zu decken, gibt es verschiedene: Die Kerosinsteuer, die Emissionssteuer, eine Ticket-Gebühr, CO2-Emissionshandel und auch der CO2-Kompensationsmechanismus.

Um Komplikationen im internationalen Flugverkehr wegen verschiedenen Gesetzen in verschiedenen Ländern zu vermeiden, wurde 1944 die Konvention von Chicago unterzeichnet. Die Chicago-Konvention und verschiedene zusätzliche bilaterale Abkommen sollen die reibungslose Entwicklung des Flugverkehrs sichern und befreien diesen von der Treibstoff- und Mehrwertsteuer. Anders als in Strassenverkehr, wo der grösste Teil der Infrastruktur über Treibstoffabgaben finanziert wird, bezahlt der Luftverkehr seine Infrastruktur (Flughäfen, Luftraumüberwachung, Sicherheit) via Passagier- und Landegebühren. Die Systeme können nicht verglichen werden. Die Kosten, welche durch die Emission von Treibhausgasen entstehen, sind jedoch dadurch nicht gedeckt.

Diese ökonomischen Lenkungsinstrumente würden zur Kostenwahrheit beitragen. Damit wird über die Preisgestaltung eine finanzielle Lenkungswirkung zur Emissionsreduktion erreicht. Eine win-win-Situation für die Wirtschaft kann zudem erreicht werden, wenn die Steuereinkünfte zur Senkung der Lohnnebenkosten verwendet werden. Damit werden auch für den Arbeitsmarkt wirksame Anreize geschaffen, von welchen wiederum die Flugindustrie profitieren kann.

Der internationale CO2-Emissionshandel stellt ein weiteres marktwirtschaftliches Instrument dar, kosteneffizient und wirksam CO2-Emissionen zu reduzieren. Das von der EU eingeführte Handelsystem ETS (European Union Emissions Trading Scheme) soll ab 2012 auch die Luftfahrt einbeziehen. Die Schweiz hat unter anderem mit dem CO2-Gesetz eine Emissionssteuer (die CO2-Abgabe) eingeführt, um die Ziele des Kyoto-Protokolls zu erreichen.

Da in den Kyotoverpflichtungen der internationale Luftverkehr (und auch die internationale Schifffahrt) ausgenommen sind, kann das CO2-Gesetz nicht auf den Luftverkehr angewendet werden. Die Einführung einer Abgabe auf Emissionen oder auf den Kerosinverbrauch kann aus Wettbewerbsgründen nicht in einem einzelnen Land vorgenommen werden.

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