CO2-Gesetzesrevision
Ende August 2009 hat der Bundesrat die Botschaft zur Gesetzesvorlage für eine Revision des CO2-Gesetzes verabschiedet. Die Revision soll die internationalen Verpflichtungen, die nun in Mexiko Ende 2010 weiter diskutiert werden, umsetzen. Die Revision wird zur Zeit in der nationalrätlichen Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie (UREK-N) und frühestens ab Sommer 2010 in den eidgenössischen Räten diskutiert.
Die wichtigsten Eckpunkte des aktuellen Vorschlags:
Allgemein:
- Neu: Abdeckung aller international definierten Treibhausgase durch das CO2-Gesetz
- Reduktion der Emissionen von minus 20 Prozent bis 2020 (gegenüber 1990).
- Reduktionsziel wird auf 30 Prozent erhöht werden, wenn die EU von 20 auf 30 Prozent erhöht.
- Mindestens die Hälfte dieser Emissionsreduktionen muss im Inland erreicht werden, der Bundesrat regelt die Anerkennung von Emissionsreduktionszertifikaten aus Projekten im Ausland und Emissionsrechten.
Brennstoffbereich:
- Weiterführung der CO2-Abgabe, inkl. Teilzweckbindung zur Finanzierung CO2-wirksamer Massnahmen im Gebäudebereich (1/3 der CO2-Abgabe), Weiterführung der Zielvereinbarungen für im internationalen Wettbewerb gefährdete emissionsreiche Unternehmen
- Neu: obligatorische Teilnahme gewisser Unternehmen am Emissionshandel und automatische Rückverteilung der CO2-Abgabe (2/3) auch an die abgabebefreiten Unternehmen.
- Separate Teilrevision für die Gas und Dampfkraftwerke (GUD), die im Sommer zurück an die Ständeratskommission gewiesen wurde. Die GUD werden von der CO2-Abgabe auf Brennstoffe ebenfalls befreit, müssen jedoch ihre CO2-Emissionen vollumfänglich kompensieren, über den Inlandanteil der Kompensationsprojekte wird noch gerungen.
Treibstoffbereich:
- Anpassung der hiesigen Emissionsvorschriften für Neuwagen an die EU-Regelung (separate Teil-Revision)
- Kompensationspflicht auf den Treibstoffimporten von mindestens 25 Prozent (eine Art Fortführung des Systems Klimarappen)
- CO2-Abgabe auf Treibstoffen, subsidiär, falls das Ziel nicht erreicht wird.
In der Schweizer Klimapolitik ist derzeit Vieles im Fluss: Insbesondere die wirtschaftlichen Effekte einer ambitionierten Kombination von In- und Auslandmassnahmen finden auch in der Wirtschaft vermehrt Beachtung, ebenso wie die Chancen einer fortschrittlichen Klimapolitik für das Image und den Exportstandort Schweiz. So hat sich denn die Mehrheit der vorberatenden Kommission anfangs dieses Jahres für ein ambitionierteres Vorgehen ausgesprochen und will das Reduktionsziel im Inland unabhängig von den internationalen Entwicklungen von 10% auf 20% im Inland erhöhen, dem Bundesrat aber gleichzeitig die Kompetenz geben, im Einklang mit den internationalen Entwicklungen ein ambitionierteres Gesamtreduktionsziel von bis zu 40% festzulegen, auch mit Hilfe von flexiblen Mechanismen. Dank den flexiblen Mechanismen hätte das Parlament auch die Möglichkeit, die Reduktionsziele bereits im Gesetz zu erhöhen, was eine glaubwürdige, klimapolitische Vorreiterrolle bedeuten würde. Bei der CO2-Gesetzrevision handelt es sich um einen indirekten Gegenvorschlag zur Klimainitiative, die eine Inland-Reduktion von 30% bis 2020 fordert.



