Europäische Klimapolitik
Die EU hat sich bereits vor Kopenhagen einseitig verpflichtet, bis 2020 gegenüber von 1990 20 Prozent der Treibhausgasemissionen zu reduzieren, unabhängig von den Ergebnissen im Dezember 2009. Auch nach Kopenhagen bietet die EU an, ihre Reduktionsverpflichtungen bis 2020 auf 30 Prozent zu erhöhen, wenn andere Industrieländer mitziehen. Der Anteil erneuerbarer Energien soll ebenfalls unabhängig von Kopenhagen auf 20 Prozent erhöht und die Energieeffizienz um 20 Prozent gesteigert werden. Die EU versucht, ihre Vorreiterrolle bei den internationalen Verhandlungen und ihren Einfluss nach Kopenhagen wieder zu stärken.
Aus Sicht der EU sollte das Klimaschutzregime nach 2012 auf dem Kyoto-Protokoll aufbauen, dieses erweitern und möglichst ambitionierte Reduktionsziele sowie Finanzierung von Massnahmen in Entwicklungs- und Schwellenländer umfassen. Die EU verlangt zudem, dass die Schwellenländer ihre Emissionen gegenüber der Referenzentwicklung um minus 15-30 Prozent reduzieren. Allerdings liegt auch die EU am unteren Rand des nach IPCC wissenschaftlich notwendigen Reduktionszieles von 25-40 Prozent, um die Erwärmung auf maximal 2 Grad zu beschränken. In Kopenhagen konnte sich die Position der EU nicht durchsetzen. In der EU laufen nun die Diskussionen darüber, wie die internationalen Rahmenbedingungen für eine klimafreundliche Entwicklung und die Vorreiterrolle der EU künftig gestärkt werden können.
Unabhängig von den internationalen Entwicklungen ist in der EU am 24. Juni 2009 das Klima- und Energiepaket der Europäischen Union in Kraft getreten. Es umfasst folgende Eckpunkte:
- Verschärfung und Ausweitung des EU-weiten Emissionshandels (EU-ETS). Statt bisher 27 nationalen Allokationsplänen gibt es eine übergeordnete Obergrenze für alle (Cap), die gemäss dem Absenkungspfad linear um jährlich 1,74 Prozent gesenkt wird. Stromerzeuger müssen mit Ausnahme von gewissen osteuropäischen Ländern ab 2013 ihre Emissionszertifikate zu 100 Prozent ersteigern. Auch beim produzierenden Gewerbe wurden Zugeständnisse gemacht: Hier läuft die Versteigerung gestaffelt und bei Gefahr von "Carbon Leakage" (Verlagerung der emissionsreichen Produktion in andere Länder) wird auf 100 Prozent Gratiszuteilung "Free Allocation" umgestellt. Nach Angaben der Kommission betrifft dies voraussichtlich 90 Prozent der Unternehmen (wird bis 31.12.2009 festgelegt, danach alle 5 Jahre). Die neuen Länder erhalten allgemein etwas mehr Gutschriften zugeteilt.
- Neu werden auch die Airlines dem EU-Emissionshandel unterstellt. Es wurde ein eher moderater Cap gegenüber 2004-2006 von -3 Prozent (2013) respektive -5 Prozent (ab 2014-2020) gesetzt und eine hohe Rate von Gratiszuteilungen ("Free-Allocations") von 85 Prozent der Emissionsrechte zugebilligt, d.h. dass auch nach dem Einbezug des Flugverkehrs ins EU-ETS nur für einen geringen Teil der CO2-Emissionen die Kosten dem Flugverkehr übertragen werden. Trotzdem ist das Vorgehen der EU, alle Flüge, die in der EU enden oder starten, dem Emissionshandel zu unterstellen, innerhalb der Luftfahrtbranche umstritten. Die EU hat die neue Regelung mit dem bisher nicht erfüllten Auftrag der Luftfahrtinstitutionen im Kyoto-Protokoll gerechtfertigt, wonach eine globale sektorale Lösung zu finden ist. Auch in der EU-Richtlinie heisst es, dass ein weltweites Emissionshandelssystem zielführender wäre. Die EU-Lösung erhöht jedoch den Druck, dass sich in diese Richtung etwas bewegen kann.
Die Staaten haben ein Jahr Zeit, die EU-Änderungsrichtlinien umzusetzen. Die Schweiz ist als Drittstaat ebenfalls von der Regelung betroffen. Eine Studie zum Vorgehen in der Schweiz wurde erstellt. Der Bundesrat wird Ende Jahr erste Entscheide treffen, wie dies in der Schweiz umgesetzt werden soll. Er strebt allgemein eine Verknüpfung der beiden Emissionshandelssysteme an. - In den übrigen Bereichen wie Verkehr, Landwirtschaft und Gebäude, die nicht am Emissionshandel teilnehmen und etwa die Hälfte der Treibhausgasemissionen in der EU ausmachen, wurde mit einer Entscheidung ein übergreifendes Reduktionsziel von 10 Prozent bis 2020 eingeführt. Jeder Staat hat hierbei ein eigenes Reduktionsziel.
- Für das Ausbauziel auf einen Anteil von 20 Prozent bei den erneuerbaren Energien am Endenergieverbrauch wurden verbindliche und je nach Land abgestufte Ziele auf europäischer Ebene festgelegt.
- Das Paket schafft mit einer weiteren Richtlinie eine Perspektive für den Bau von 12 Pilotanlagen zur Kohlenstoffabscheidung und -lagerung (CCS), finanziert durch die Versteigerung von Emissionsrechten.
- Im Verkehr schreibt die Richtlinie über die Qualität der Kraftstoffe eine Reduktion von 10 Prozent der THG vor, die bei Herstellung, Transport und Nutzung von Kraftstoffen entstehen, wobei 2 Prozent durch den Einkauf von CDM erfüllt werden kann.
- Eine Verordnung (direkt anwendbar und muss nicht noch durch nationales Recht umgesetzt werden) legt Emissionsgrenzwerte für Neuwagen fest: Bis 2013 gilt das EU-weite Ziel von langfristig 95g/km bis 2020 und 130g/km bis 2015 (resp. 85g/km und 120 g/km, die restlichen 10 Prozent sollen durch weitere Massnahmen erreicht werden). Überschreitungen werden mit pro Gramm ansteigenden Sanktionen gebüsst. Die Zielvorgaben werden nach Leergewicht unterschiedlich berechnet und ein EU-weites Pooling schafft die Möglichkeit, den Grenzwert gemeinsam zu erreichen durch Zusammenlegung von emissionsstarken und emissionsschwachen Flotten.



