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Kyoto-Protokoll

Das Ziel der Klimakonvention wurde 1997 im Kyoto-Protokoll konkretisiert. Durch die Nicht-Ratifizierung des Protokolls durch grosse Industriestaaten wie die USA, Australien und Russland, welche enorme Mengen von Treibhausgasen verursachen, wurde das Inkrafttreten lange Zeit verhindert. Erst Ende 2004 ratifizierte auch Russland das Kyoto-Protokoll, worauf es am 16. Februar 2005 endlich (mit 55 Staaten, die zusammen für mehr als 55 Prozent der Emissionen verantwortlich sind) in Kraft trat. Heute haben das Protokoll 185 Länder ratifiziert.

Die wichtigsten Eckpunkte:

  • Verbindliche Reduktionsziele der Industrieländer (38 Staaten, Annex B): insgesamt minus 5.2 Prozent CO2e. bis 2010 (im Schnitt der Jahre 2008 bis 2012) gegenüber 1990. Die Schweiz hat sich wie die EU zu minus 8 Prozent verpflichtet und hat dafür 1999 das CO2-Gesetz erlassen. Für die Schwellenländer wie China, Indien oder Brasilien sowie die Entwicklungsländer bestehen keine verbindlichen Beschränkungen.
  • Sechs Treibhausgas-Gruppen: Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluorkohlenwasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6), in CO2-Äquivalenten gerechnet ("CO2e.")
  • Kompromisslösung bei der Anrechenbarkeit von sogenannten Senken2 absorbieren, müssen inventarisiert werden, können aber auch an die Reduktionsziele angerechnet werden.) (Waldflächen, die CO2 absorbieren, müssen inventarisiert werden, können aber auch an die Reduktionsziele angerechnet werden.)
  • Pflicht zu nationalen Treibhausgasinventaren und -Berichten
  • Finanzielle Unterstützung der Entwicklungsländer mit verschiedenen Fonds
  • Ausnahme des internationalen Flug- und Schiffsverkehrs. Statt einem bindenden Reduktionsziel enthält das Protokoll den Hinweis, dass der Klimaschutz im Flugverkehr durch andere internationale Institutionen umgesetzt werden muss.
  • Gemäss Kyoto-Protokoll können Industriestaaten ihre Reduktionsziele auch im Ausland mit gezielten Projekten oder über den Handel von Emissionsrechten anderer Staaten erfüllen. Hierzu sieht das Kyoto-Protokoll den Einsatz der flexiblen Mechanismen vor: Clean Development Mechanism (CDM), Joint Implementation (JI) und den internationalen Emissionshandel. Diese Instrumente erlauben einem Staat, Treibhausgas-Emissionen in anderen Ländern zu tieferen Kosten als im Inland zu reduzieren. Industriestaaten müssen dennoch einen grossen Teil ihrer Reduktionsverpflichtungen durch inländische Massnahmen erfüllen und dürfen die flexiblen Mechanismen nur ergänzend nutzen (sogenannte Supplementarität).

Weitere Informationen:

United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)
Bundesamt für Umwelt BAFU