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Was ist bilateraler Klimaschutz?

2020 hat das Pariser Abkommen das Kyoto-Protokoll abgelöst. Dadurch haben sich die Rahmenbedingungen für die internationalen Kohlenstoffmärkte verändert. “Paris” erlaubt es neu, dass Vertragsstaaten des Abkommens direkt miteinander kooperieren können. Das heißt, dass CO2-Reduktionen in einem Land realisiert, die daraus erzeugte Emissionsminderungen in ein anderes Land transferiert und dort im nationalen Register angerechnet werden können.

Mit der Unterzeichnung des Pariser Übereinkommens hat sich beispielsweise die Schweiz zum Ziel gesetzt, bis 2030 die CO2-Emissionen im Vergleich zum Stand von 1990 um 50 Prozent zu reduzieren. Das Pariser Übereinkommen schlägt vor, dass die Länder freiwillig zusammenarbeiten, um die nationalen Ziele für die Emissionsverminderung (Nationally Determined Contribution, NDC) zu erreichen. Diese Zusammenarbeit kann sowohl bi- als auch multilateral sein. 

Die Schweiz war am 20. Oktober 2020 das erste Land, das ein bilaterales Abkommen unter dem Klimaübereinkommen von Paris mit einem anderen Land, in diesem Fall Peru, abgeschlossen hat. Seither haben die Schweizer Klimadiplomat*innen mehrere solche “Durchführungsabkommen” ausgehandelt – u.a. mit dem Senegal, Ghana, Vanuatu und Georgien –, um die Kompensationsprojekte gemäß Artikel 6.2 des Pariser Übereinkommens umzusetzen, also Emissionsverminderungen im Ausland anrechnen zu können. Hierbei müssen die Vertragsparteien die Grundsätze des Pariser Übereinkommens anwenden. Namentlich sind sie verpflichtet, die Umweltintegrität und die Transparenz zu gewährleisten eine nachhaltige Entwicklung zu unterstützen und ein verlässliches System anzuwenden, um Doppelzählungen bei den Emissionsverminderungen zwischen den Staaten (oder auch Staaten und Privaten) zu vermeiden (Corresponding Adjustments). Um diese sehr wichtigen Umsetzungsregeln wurde lange gerungen. Sie wurden schließlich an der COP26 in Glasgow unter dem Artikel 6 des Pariser Abkommens verabschiedet.  

Die Schweiz wird weltweit das erste Land werden, das einen Teil seiner Treibhausgasemissionen durch die Zusammenarbeit mit Partnerländern gemäß Artikel 6 des Pariser Klimaübereinkommens verpflichtend kompensiert (Compliance). Solche “Paris-Zertifikate” werden als ausländische Emissionsverminderungen, in Englisch ITMOs (Internationally Transferred Mitigation Outcomes), gehandelt. 

Länder, mit denen die Schweiz ein bilaterales Abkommen unterzeichnet hat, ermöglichen Klimaschutzaktivitäten, die über die internationalen Verpflichtungen des jeweiligen Landes hinausgehen. So können diese Länder ein Ausmaß an Klimaschutz umsetzen, das ohne die Zusammenarbeit und Finanzierung mit der Schweiz nicht stattgefunden hätte. Dem Klima ist es gleichgültig, wo auf der Erde die Emissionen vermindert werden – in der Schweiz sind solche Maßnahmen aber wesentlich teurer beziehungsweise schwierig umzusetzen, da die Nachfrage nach Klimaschutzprojekten das Angebot übersteigt.

myclimate entwickelt seit mehreren Jahren Projekte für den internationalen Compliance Carbon Market. myclimate entwickelt insbesondere  Klimaschutzprojekte für die Klimaschutz und CO₂-Kompensation KliK in Ländern, die mit der Schweiz ein bilaterales Abkommen haben. 

Hier finden Sie die Kriterien für die Internationale Projekte nach dem Pariser Abkommen (Compliance Carbon Market)

Quellen: 
https://www.uvek.admin.ch/uvek/en/home/detec/media/press-releases.msg-id-85865.html
https://www.carbonbrief.org/cop26-key-outcomes-agreed-at-the-un-climate-talks-in-glasgow
https://www.bafu.admin.ch/bafu/en/home/topics/climate/info-specialists/reduction-measures/compensation/abroad.html

 

 

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