Die Zukunft der CO₂-Kompensation – Welche Auswirkungen haben die Beschlüsse der Klimakonferenz COP26 auf den freiwilligen und verpflichtenden Markt?

Im myclimate Live-Event vom 17. Mai 2022 hat myclimate zusammen mit Experten über die Zukunft der CO2-Kompensation gesprochen. Mischa Classen, von der Stiftung KliK, sowie Thomas Paroubek vom Migros- Genossenschafts-Bund, diskutierten mit Florian Goppel von myclimate über die Auswirkungen der nun fixierten Regelwerke (Paris Rulebook) für den internationalen Handel von Emissionsgutschriften und die daraus resultierenden Folgen für den freiwilligen und verpflichtenden Kompensationsmarkt.

Die Experten waren sich einig, dass die Kompensation von unvermeidbaren CO2-Emissionen weiterhin als wichtiges und sofort wirkendes Instrument innerhalb einer gesamtheitlichen Klimastrategie, dient. Die Beschlüsse der COP26 schaffen dafür mehr Klarheit und werden dabei eine starke Signalwirkung für transparenten und geregelten Klimaschutz im privaten und öffentlichen Sektor entwickeln. Offen sind nach Meinung der Diskutierenden noch der Zeitraum, indem die Regeln global umgesetzt werden.  

Am myclimate Live-Event vom 17. Mai diskutierten die Panelteilnehmer*innen über die Funktionsweise der CO2-Kompensation, die zu erwartenden Änderungen nach der COP26 sowie über Unterschiede und Parallelitäten der freiwilligen und verpflichtenden Kompensationsmärkte. Moderiert wurde der Event von Caroline Roth. Zuhörende bereicherten die Veranstaltung durch weiterführende Fragen. 

Regelwerk zur Vermeidung von Doppelzählungen 

Das Volumen des freiwilligen Kompensationsmarktes hat in den vergangenen Jahren stetig zugenommen. Bei vielen Unternehmen ist die Reduktion des eigenen ökologischen Fussabdrucks schon seit geraumer Zeit auf der Agenda. Häufig mit dem Ziel ein «klimaneutrales» Unternehmen zu werden oder sein Produkt, seinen Service «klimaneutral» zu stellen.    

An der COP26 in Glasgow im November 2021 wurde nun ein Regelwerk verabschiedet, welches für die Zukunft klarere Vorgaben gibt, wie CO₂-Zertifikate gehandelt werden. Mit dem festgelegten Regelwerk soll unter anderem ausgeschlossen werden, dass es bei Projekten im freiwilligen sowie im verpflichtenden Markt zwischen den Vertragsstaaten zu einer Doppelzählung von Emissionsreduktionen kommt.   

 

Der Artikel 6 

Der Artikel 6 des Pariser Klimaschutzabkommens (Paris Rulebook) regelt die Mechanismen der freiwilligen und verpflichtenden CO2-Kompensation sowie den Handel mit Emissionszertifikaten. Das Klimaschutzabkommen schlägt vor, dass Länder auch zusammenarbeiten können, um ihre Klimaziele - sogenannte National Determined Contributions (NDC) - zu erreichen. An der Klimaschutzkonferenz in Glasgow (COP26) letzten Herbst wurden diese Rahmenbedingungen und verbindlichen Regeln nun konkretisiert. 

Artikel 6.2 regelt den verpflichtenden Markt, u.a. die Kooperation zwischen den Staaten. Artikel 6.4 hingegen widmet sich dem freiwilligen Kompensationsmarkt. Ein wichtiges Ziel dieses Regelwerkes ist es, Doppelzählungen von Emissionsreduktionen zu verhindern. Um sicherzustellen, dass eingesparte Emissionen nur einmal geltend gemacht werden, braucht es begleitende Massnahmen zwischen Ländern und Organisationen – sogenannte Corresponding Adjustments. Diese können sicherstellen, dass sich Unternehmen auch in Zukunft als «klimaneutral» bezeichnen können. Nach der Verabschiedung des Artikel 6 geht es nun darum, das Regelwerk konkret umzusetzen und die dafür notwendigen Strukturen aufzubauen. 

Trotz der klaren Definition der Mechanismen in der Kompensation sowie dem Handel von Emissionsreduktionszertifikaten bleiben gewisse Details in den Regelwerken derzeit noch nicht zu 100 Prozent geklärt. Auch herrscht noch Ungewissheit über die zeitlichen Horizonte. Dennoch gilt es, sich auf ändernde Rahmenbedingungen vorzubereiten. myclimate will dabei weiterhin möglichst viel Klimaschutzmassnahmen gemeinsam mit Unternehmen, Privatpersonen sowie politischen Akteuren realisieren. 

Für Unternehmen wie Privatpersonen bleibt die Unterstützung von wirksamen Klimaschutzprojekten, ob über das Instrument der Kompensation oder nicht, weiterhin eine wirksame Sofortmassnahme gegen den Klimawandel. 

 

Weiterführende Links:  

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