CSRD-Beratung

Mit unserem Angebot CSRD-Beratung unterstützen wir Sie dabei, die Vorgaben der Europäischen Union zu erfüllen. Darüber hinaus erhalten Sie das Wissen und die Daten, um mit Ihrem Unternehmen zu einer dekarbonisierten, nachhaltigen Wirtschaft beizutragen.

Jetzt anmelden: Cloud Talk «CSRD – von der Pflicht zur Chance für Ihr Unternehmen»

Im myclimate Cloud Talk am Mittwoch, 8. Mai von 14:30 bis 15:30 Uhr, gehen die myclimate CSRD-Expert*innen praxisnah und verständlich auf die notwendigen Schritte der CSRD-Berichtspflicht und intensiv auf die doppelte Wesentlichkeitsanalyse ein. Als Teilnehmer*in erhalten Sie zudem Zugriff auf exklusive und kostenfreie Einzelberatungstermine.  Zur Anmeldung

Nachhaltigkeitsberichterstattung – neu gedacht

Mit der CSRD – der Corporate Sustainability Reporting Directive – geht die EU neue Wege im Bereich der Unternehmensberichterstattung. Neben den finanziellen Angaben wird nun auch die Offenlegung der nicht-finanziellen Daten im Lagebericht verpflichtend. Damit bekommen beide Elemente nach und nach den gleichen Stellenwert auch durch eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer*innen. 

Die neue Richtlinie soll zu Transparenz und Vergleichbarkeit der ESG-Leistungen (Environmental, Social, Governance) von Unternehmen führen. Darüber hinaus soll die Berichterstattung die Unternehmen auf dem Weg zu einer dekarbonisierten Wirtschaft begleiten, ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Wettbewerbsvorteile bei bereits gesetzten Maßnahmen verschaffen. 

 

CSRD und ESRS – was ist das? 
Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse? 
Welche Unternehmen sind betroffen?
CSRD und ESRS – was bietet myclimate an? 
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CSRD und ESRS – was ist das?

Die CSRD – die Corporate Sustainability Reporting Directive – ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die seit Januar 2023 in Kraft ist. Sie löst die vorherige Richtlinie, die NFRD – Non-Financial Reporting-Directive – ab und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen ihre ESG-Daten offenzulegen.  

So vergrößert sich der Kreis der berichtspflichtigen Unternehmen von knapp 12.000 auf fast 50.000 Unternehmen innerhalb der EU. Mit der neuen Richtlinie geht auch ein vorgeschriebener Weg für die Berichterstattung einher – die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Dieser Standard wurde von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und ist verpflichtend für alle berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.  

Die ESRS bestehen aktuell aus zwölf Standards. Die Standards sind zum einen in generelle Standards und zum anderen in themenbezogene Standards unterteilt. Die Standards sollen in den nächsten Jahren durch sektorspezifische Standards erweitert werden.  

Neben der Offenlegung der Daten sind auch die Maßnahmen, Ziele und Strategien im Zusammenhang mit den ESG-Themen ein wichtiges Element der ESRS. Hiermit soll die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft vorangetrieben werden. 

Was ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse?

Ein sehr bedeutender Faktor in der neuen Berichterstattung ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die zu Beginn des Prozesses für jedes Unternehmen anzuwenden ist. Auf Basis dieser Analyse werden die konkreten Berichtsinhalte aus den Bereichen Umwelt, Sozial und Governance definiert.  

Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen die Unternehmen zwei Betrachtungsperspektiven anwenden: 

  1. «Impact Wesentlichkeit» 
    Dies beleuchtet die konkreten Auswirkungen des Unternehmens auf Mensch und Umwelt (von innen nach außen) 
     
  2. «Finanzielle Wesentlichkeit»  
    Hierbei werden die Chancen und Risiken im Bereich der Nachhaltigkeit, die von außerhalb auf das Unternehmen wirken, zum Beispiel in der Lieferkette, betrachtet (von außen nach innen) 

Welche Unternehmen sind betroffen?

Die CSRD regelt den Geltungsbereich der Berichterstattung. Die Berichtspflicht hängt unter anderem von der Unternehmensgröße ab. Die Anwenderkreise werden gestaffelt eingeführt. Die ersten betroffenen Unternehmen sind jene, die bereits jetzt schon nach der NRFD berichtspflichtig sind. Berichtspflichtige KMUs können einen Aufschub bis 2028 bekommen. Die ersten Berichte sollen im Jahr 2025 von den bereits NFRD-berichtspflichtigen Unternehmen über das Geschäftsjahr 2024 veröffentlicht werden.  

Sie möchten wissen, ob Ihr Unternehmen berichtspflichtig ist?


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CSRD und ESRS – was bietet myclimate an?

Als Klimaschutzorganisation mit 20 Jahren Erfahrung begleiten wir Unternehmen bereits seit sehr langer Zeit bei den Themen Science-Based Targets Initiative (SBTi), Reduktionspfad, CO2-Bilanzierungen und Klimastrategie. Diese Bereiche sind ebenfalls ein großer Bestandteil der ESRS im Bereich E1 Klimawandel. Konkret unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer CSRD-Verpflichtungen mit folgenden Angeboten: 

  1. Orientierung im CSRD- und ESRS-Dschungel: In einem Kick-Off Workshop führen wir Sie durch die Richtline und die Anforderungen, die auf Sie zukommen. Wir zeigen Ihnen auf, mit welchen Tools und Partnern wir arbeiten, wie Sie mit uns zu einem CSRD-konformen Bericht kommen und wie wir Sie anschließend bei Maßnahmen und Zielsetzungen unterstützen können.  
     
  2. Doppelte Wesentlichkeitsanalyse: Gemeinsam mit unseren Partnern führen wir zusammen mit Ihnen die doppelte Wesentlichkeitsanalyse durch. Als Ergebnis erhalten Sie eine konkrete Übersicht über die für Ihr Unternehmen wesentlichen Bereiche, über die Sie im Nachgang berichten müssen. 
     
  3. KPI-Definition und Abgleich der Datenpunkte: Wir definieren gemeinsam relevante Datenpunkte und Key Performance Indicators (KPIs). Wir bereiten diese für Sie auf, um den Anforderungen der ESRS zu entsprechen. 
     
  4. Datenerfassung: Ab Juli können Sie mit der Datenerfassung in unserer neu entwickelten Software myclimate EcoCloud starten. Diese ist auf die Anforderungen der CSRD abgestimmt und durch Expert*innen im Bereich ESG-Reporting und ESG-Erhebung entwickelt worden. 
     
  5. Reporting: Unsere Software myclimate EcoCloud bereitet Ihre Daten so auf, dass Sie einen CSRD-konformen Bericht erstellen können. Dieser dient Ihnen zusätzlich als Grundlage für die stetige Weiterentwicklung Ihres Unternehmens. 

 

Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der CSRD? Sprechen Sie uns gerne an und vereinbaren Sie einen unverbindlichen Ersttermin. 

Kontaktieren Sie uns!

Christof Fuchs

Geschäftsführer Österreich, Co-Geschäftsleiter Stiftung myclimate

+43 1 380 06 21

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