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Infoseite: Nachhaltigkeitsberichterstattung – Was jetzt zu tun ist
Letzte News: Was die Änderungen der CSRD-Standards für Unternehmen und Klima bedeuten
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Mit dem Beratungsangebot zu Berichterstattungen und Reportingpflichten, darunter unter anderem die CSRD-Richtlinie (Corporate Sustainability Reporting Directive), unterstützt myclimate Sie dabei, regulatorische Vorgaben und kommende Berichtspflichten fristgerecht zu erfüllen, innerhalb und ausserhalb der EU. Darüber hinaus erhalten Sie das Wissen und die Daten, um mit Ihrem Unternehmen zu einer dekarbonisierten, nachhaltigen Wirtschaft beizutragen.
Neu: Freiwillige, vergleichbare Berichterstattung im Rahmen des VSME
Im Zuge der Überarbeitung der europäischen Berichtspflichten gewinnt der Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (VSME) an Bedeutung. Dieser Berichtsstandard hat einen deutlich reduzierteren Umfang als die ESRS und setzt auch keine doppelte Wesentlichkeitsanalyse voraus. Berichtspflichtigen Unternehmen können von nicht berichtspflichtigen Firmen Datenpunkte gemäss des VSMEs abfragen, um zum Beispiel die eigene Lieferkette abzubilden.
Nicht nur Unternehmen in der EU, sondern auch Schweizer Unternehmen sind vermehrt von diversen Berichtspflichten betroffen. Folgende Regelungen betreffen Unternehmen in der Schweiz:
Schweizer Verordnung zur verbindlichen Klimaberichterstattung grosser Unternehmen: Die Verordnung zur Klimaberichterstattung für grosse Schweizer Unternehmen (mit einer Bilanzsumme über CHF 20 Mio. CHF und mehr als 500 Mitarbeitenden) ist seit 01. Januar 2024 in Kraft und soll eine erhöhte Transparenz und Vergleichbarkeit zur Klimawirkung von unternehmerischen Tätigkeiten ermöglichen. Die Verordnung auf Bundesebene stützt sich auf die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen der Task Force on Climate-related Financial Disclosures (TCFD).
Erfüllung der EU CSRD-Reportingpflichten: Für Schweizer Unternehmen mit mehr als 1'000 Mitarbeitenden und mehr als 450 Mio. EUR Umsatz sind ab 2028 von der CSRD-Reportingpflicht betroffen. Prüfen Sie mit dem digitalen myclimate CSRD-Check, ob Ihr Unternehmen von der CSRD-Berichtspflicht betroffen ist.
Mit der Erfüllung der ESRS (European Sustainability Reporting Standards) und der damit einhergehenden Umsetzung der CSRD-Richtlinien sind Unternehmen grundsätzlich mit dem TCFD-Rahmenwerk (Taskforce on Climate related Financial Disclosures) als Grundlage für die Erarbeitung der Berichterstattung konform. Es gibt viele Überschneidungen zwischen diesen beiden Verordnungen und Richtlinien. Ein wesentlicher Unterschied liegt in der Schwerpunktsetzung der Berichterstattung, wobei sich die TCFD vor allem auf den Umweltteil – Klima – der ESG-Kriterien (Environmental, Social, Governance) fokussiert und die CSRD-Pflichten auf alle drei Bereiche. Die Anforderungen der CSRD sind wesentlich detaillierter und präskriptiver und beziehen sich auf die politischen Ziele der EU, einschliesslich der Anpassung an das Pariser Abkommen.
Mit der CSRD – der Corporate Sustainability Reporting Directive – geht die EU neue Wege im Bereich der Unternehmensberichterstattung. Neben den finanziellen Angaben wird nun auch die Offenlegung der nicht-finanziellen Daten im Lagebericht verpflichtend. Damit bekommen beide Elemente nach und nach den gleichen Stellenwert auch durch eine Prüfung durch Wirtschaftsprüfer*innen.
Auch für Schweizer Unternehmen entstehen unter gewissen Bedingungen Reportingpflichten. Finden Sie in unserem CSRD-Check heraus, ob und ab wann ihr Unternehmen betroffen ist.
Die neue Richtlinie soll zu Transparenz und Vergleichbarkeit der ESG-Leistungen von Unternehmen führen. ESG bezeichnet ein umfassendes Regelwerk zur Bewertung der nachhaltigen Praxis eines Unternehmens in den Bereichen Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Darüber hinaus soll die Berichterstattung die Unternehmen auf dem Weg zu einer dekarbonisierten Wirtschaft begleiten, ihnen Handlungsmöglichkeiten aufzeigen und Wettbewerbsvorteile bei bereits gesetzten Massnahmen verschaffen.
Die Europäische Kommission hat im Februar 2025 substanzielle Anpassungsvorschläge vorgestellt, die Anzahl der verpflichteten Unternehmen als auch den Berichtsrahmen betreffen. Diese Änderungen wurden am 16. April ins EU-Recht überführt.
Die CSRD – die Corporate Sustainability Reporting Directive – ist eine EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung, die seit Januar 2023 in Kraft ist. Sie löste die vorherige Richtlinie, die NFRD – Non-Financial Reporting-Directive – ab und verpflichtet deutlich mehr Unternehmen ihre ESG-Daten offenzulegen. Im Dezember 2025 entschied das EU-Parlament mit dem Omnibus-Paket, den Anwenderkreis neu zu definieren, so dass nun nur noch rund 10.000 Unternehmen von der CSRD betroffen sind. Ursprünglich wären 50.000 Unternehmen CSRD-berichtspflichtig gewesen.
Die Richtlinie steht allerdings auf dem Prüfstand. Zwei Überprüfungsklauseln sollen sicherstellen, dass die übergeordneten Klima- und Nachhaltigkeitsziele weiterhin erreicht werden. Sollte die Europäische Kommission bis 2029 zu dem Ergebnis kommen, dass die derzeitige Ausgestaltung der CSRD nicht ausreichend wirksam ist, könnte ab 2031 eine erneute Ausweitung des Anwendungsbereichs erfolgen.
Mit der Richtlinie geht auch ein vorgeschriebener Weg für die Berichterstattung einher – die ESRS (European Sustainability Reporting Standards). Dieser Standard wurde von der EFRAG (European Financial Reporting Advisory Group) entwickelt und ist verpflichtend für alle berichtspflichtigen Unternehmen anzuwenden.
Die ESRS bestehen aktuell aus zwölf Standards. Die Standards sind zum einen in generelle Standards und zum anderen in themenbezogene Standards unterteilt.
Neben der Offenlegung der Daten sind auch die Massnahmen, Ziele und Strategien im Zusammenhang mit den ESG-Themen ein wichtiges Element der ESRS. Hiermit soll die Transformation zu einer nachhaltigen Wirtschaft vorangetrieben werden.
Ein sehr bedeutender Faktor in der neuen Berichterstattung ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse, die zu Beginn des Prozesses für jedes Unternehmen anzuwenden ist. Auf Basis dieser Analyse werden die konkreten Berichtsinhalte aus den Bereichen Umwelt, Soziales und Governance definiert.
Bei der doppelten Wesentlichkeitsanalyse müssen die Unternehmen zwei Betrachtungsperspektiven anwenden:
Die CSRD regelt den Geltungsbereich der Berichterstattung. Die Berichtspflicht hängt unter anderem von der Unternehmensgrösse ab. Laut der neuen Regelung sind nun nur mehr Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden und mehr als EUR 450 Mio. Jahresumsatz ab dem Jahr 2028 (über das Geschäftsjahr 2027) von der CSRD direkt betroffen.
Für Nicht-EU Unternehmen gelten die gleichen Schwellenwerte, sie sind ebenfalls ab 2028 betroffen. Dadurch verringert sich die Anzahl der von der CSRD betroffenen Schweizer Unternehmen signifikant.
Als Klimaschutzorganisation mit 20 Jahren Erfahrung begleiten wir Unternehmen bereits seit sehr langer Zeit bei den Themen Science-Based Targets Initiative (SBTi), Reduktionspfad, CO₂-Bilanzierung und Klimastrategie. Diese Themen sind ebenfalls ein grosser Bestandteil der ESRS im Bereich Klimawandel (Bereich E1 ; siehe Abbildung ESRS weiter oben). Konkret unterstützen wir Sie bei der Erfüllung Ihrer CSRD-Verpflichtungen mit folgenden Angeboten:
Sie brauchen Unterstützung bei der Umsetzung der CSRD? Oder als Schweizer Unternehmen bei der verbindlichen Klimaberichterstattung basierend auf den TCFD (Taskforce on Climate related Financial Disclosures), welche die verbindliche Umsetzung der international anerkannten Empfehlungen für grosse Schweizer Unternehmen vorsieht? Kontaktieren Sie uns gerne für ein unverbindliches Erstgespräch.
Dieses Produkt ist ein Bestandteil der Klimastrategie. Alle Berechnungen zu den CO2-Emissionen werden mit der myclimate EcoCloud Carbon Management Plattform durchgeführt.