Die Schweiz muss den Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 auf die Hälfte des Wertes von 1990 senken. Somit sollen die Ziele des von der Schweiz ratifizierten Übereinkommens von Paris erreicht werden. Gegen die Revision des bestehenden CO2-Gesetzes, mit dessen Instrumenten diese Ziele hätten erreicht werden sollen, wurde das fakultative Referendum ergriffen. Die Schweizer Stimmberechtigten lehnten die Revision am 13. Juni 2021 ab.
Bundesrat und Parlament hatten mit dem überarbeiteten CO2-Gesetz eine Strategie entwickelt, um die Treibhausgasemissionen der Schweiz zu reduzieren. Dabei sollen wie bisher nicht Verbote, sondern finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz sowie technischer Fortschritt zur CO2-Reduktion beitragen.
Inhalte des abgelehnten, revidierten CO2-Gesetzes
Konkret sollten mittels Lenkungsabgaben, diejenigen, welche CO2 verursachen, mehr bezahlen, und diejenigen, welche wenig CO2 verursachen, finanziell profitieren. Zu den bestehenden Abgaben auf Heizöl und Erdgas, hätte neu auch eine Flugticketabgabe gehört. Über die Hälfte der Gelder aus den Abgaben wären der Bevölkerung über die Krankenkassenprämie zurückverteilt worden. Ausserdem hätten sich zukünftig alle Firmen von der CO2-Abgabe befreien lassen können, wenn sie sich dazu verpflichteten, ihren CO2-Ausstoss zu senken.
Mit einer Annahme des CO2-Gesetzes wäre ein Klimafonds geschaffen worden. Dieser sollte durch ein Drittel der Mittel aus der CO2-Abgabe sowie maximal der Hälfte der Gelder aus der Flugticketabgabe gespiesen werden. Durch den Klimafonds sollten klimafreundliche Investitionen unterstützt sowie innovative Firmen gefördert werden. Dies wiederum hätte zum Ziel gehabt, mehr Aufträge in der Schweiz auszulösen und Arbeitsplätze für die Zukunft zu schaffen. Zusätzlich sollte der Klimafonds besonders betroffenen Regionen, wie z.B. Berggebieten, helfen, die Folgen des Klimawandels abzufedern.
Durch das neue Gesetz hätte der technische Fortschritt im Verkehr und Gebäuden beschleunigt werden sollen. Konkret hätten bspw. Autoimporteure effizientere Neuwagen anbieten müssen. Ausserdem wäre gesetzlich festgehalten worden, dass Neubauten kein CO2 mehr hätten ausstossen dürfen.
Klimafonds und Rückverteilung der Lenkungsabgaben (Quelle: BAFU)
myclimate sprach sich im Vorfeld der Abstimmung ausdrücklich für die Annahme des CO2-Gesetzes aus. Lesen Sie hier, welche Argumente myclimate CEO Stephen Neff überzeugt hatten.
Aktuell wird darüber beraten, welche Massnahmen aus dem geplanten Paket anderweitig umgesetzt werden können und welche Massnahmen aus dem bestehenden CO2-Gesetz verlängert werden müssen.
Abgelehnte Revision des CO2-Gesetzes
Quellen: Schweizerische Eidgenossenschaft, Bundesamt für Umwelt, klimaschutz-ja.ch
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