Lorène, derzeit wird viel über den neuen NetZero Standard der SBTi diskutiert. Was steht dahinter?
Lorène Schibler: Die SBTi unterstützt mit ihren Standards, Instrumenten und Leitlinien Unternehmen weltweit dabei, wissenschaftsbasierte Klimaziele zur Reduktion von Treibhausgasemissionen festzulegen. Das übergeordnete Ziel bleibt unverändert: die globale Erwärmung begrenzen und spätestens bis 2050 Netto-Null erreichen. Im November 2025 wurde der Entwurf des NetZero Standard Version 2 vorgestellt und im Rahmen der öffentlichen Konsultation von mehr als 900 Stakeholdern kommentiert.
Insgesamt bedeutet das neue Rahmenwerk einen wesentlichen Fortschritt, insbesondere durch höhere Zielgenauigkeit, verbesserte Zielerneuerung und ein klareres Management von Restemissionen.
Wann wird der neue Standard voraussichtlich verbindlich?
Nach der öffentlichen Konsultation und der geplanten Pilotphase analysiert die SBTi die eingegangenen Rückmeldungen und die Ergebnisse der SBTi-Expertengremien. Nach interner Prüfung und der Genehmigung ist die Veröffentlichung des Standards für Ende 2026 erwartet, manche Beobachter gehen bereits von Q2 aus. Verbindlich angewendet werden soll der Standard ab Januar 2028.
Was hat sich inhaltlich verändert?
Statt wie bisher konzeptionell zu bleiben, überführt der neue Entwurf zentrale Inhalte in ein klar strukturiertes, überprüfbares Regelwerk. Fünf technische Anhänge konkretisieren u. a. Berichterstattung, Berechnungslogiken und Offenlegungspflichten. Zudem werden Anforderungen messbarer und stärker operationalisiert.
Regelmäßige Fortschrittsberichte, Zwischenziele und leistungsbasierte Anpassungen bilden künftig einen zentralen Mechanismus zur dynamischen Steuerung und transparenten Dokumentation der Zielpfade.
Wie verändern sich die Vorgaben zu Scope 1, 2 und 3?
Scope 1: Ein eigenes Scope-1-Ziel wird verpflichtend, neu stehen vier Methoden zur Verfügung – von der absoluten linearen Reduktion bis hin zu Ansätzen zur Dekarbonisierung von Vermögenswerten.
Scope 2: Der Fokus verschiebt sich stärker zur tatsächlichen Beschaffung kohlenstoffarmen Stroms. Marktbasierte Instrumente bleiben erlaubt, müssen aber strenge Kriterien erfüllen, insbesondere hinsichtlich Zeit und Ort der Erzeugung.
Scope 3: Statt eines einzigen Gesamtziels werden künftig alle relevanten Kategorien einzeln betrachtet. Unternehmen müssen Kategorien, die mehr als fünf Prozent der Emissionen ausmachen, mit eigenen Zielen versehen. Nicht beeinflussbare Bereiche – z. B. Pendeln der Mitarbeitenden – können ausgeschlossen werden.
Wie sollte ich meine Lieferanten einbinden?
Der neue Standard fordert durch Alignment Targets, dass Schlüsselrohstoffe und zentrale Aktivitäten entlang der Wertschöpfungskette an sektoralen Netto-Null-Benchmarks ausgerichtet werden. Das heißt: Lieferanten müssen konkrete Emissionsintensitäten erreichen und eigene Netto-Null-Ziele nachweisen.
Neu ist außerdem die Möglichkeit, Environmental Attribute Certificates (EACs) einzusetzen, wenn die Transparenz in der Lieferkette eingeschränkt ist. Diese Zertifikate erlauben Klimaschutzmaßnahmen auch für Scope-3-Emissionen, bei denen die direkte Einflussnahme schwierig ist.
Und welche Rolle spielen Emissionszertifikate künftig?
Die SBTi ersetzt den Begriff «Beyond Value Chain Mitigation» durch «Ongoing Emissions Responsibility (OER)». Damit werden Unternehmen ermutigt, die jedes Jahr verbleibenden Emissionen transparent zu adressieren.
Obwohl die Übernahme der Verantwortung bis 2035 meist freiwillig bleibt, verlangt der neue Standard mehr Transparenz: Unternehmen müssen angeben, ob sie Verantwortung für Emissionen übernehmen und jährlich über Methoden, CO₂-Preisannahmen sowie Art und Umfang der eingesetzten Emissionszertifikate berichten.
Dafür gibt es zwei Anerkennungsstufen:
Wichtig: Zertifikate aus Reduktionsprojekten bleiben nicht zulässig, um Netto-Null-Ziele zu erfüllen. Das ist keine Änderung, sondern die Bestätigung einer langjährigen SBTi-Linie.
Was rätst du Unternehmen mit bestehenden SBTi-Zielen?
Sie müssen weiterhin die Version anwenden, die zum Zeitpunkt ihrer Einreichung gültig war (Version 1.3). Kurzfristige Ziele bleiben voraussichtlich bis zum Ende ihres Zielzeitraums gültig. Die SBTi wird zu gegebener Zeit Übergangsleitlinien veröffentlichen, die Unternehmen beim Wechsel in den neuen Standard unterstützen. Diese Leitlinien werden klären, wie bestehende Verpflichtungen, Kurzfristziele und Berichtsanforderungen im Übergangszeitraum behandelt werden.
Und was gilt für Unternehmen, die neu beitreten wollen?
Version 1.3 ist bis Ende 2027 weiterhin ein verlässlicher Rahmen für wissenschaftsbasierte Ziele. Wer noch keine Ziele hat, sollte diese jetzt festlegen – sie bilden eine stabile Grundlage für den Übergang zu Version 2. Ab 2028 wird Version 2 verbindlich.
Wie sollten sich Unternehmen jetzt vorbereiten?
Unternehmen sollten nicht abwarten. Wenn diese bereit sind, ihre Ziele einzureichen – oder dies in naher Zukunft auf Basis des derzeit gültigen Standards (Corporate NetZero Standard V1.3 und NearTerm Criteria V5.3) planen –, wird empfohlen, dies weiterhin zu tun.
Die Version 2 des Corporate NetZero Standard liegt derzeit nur als Entwurf vor. Rahmenbedingungen und Anforderungen können sich noch deutlich ändern, wie bereits seit der ersten Entwurfsfassung.
Durch die frühzeitige Entwicklung und Veröffentlichung eines Übergangsplans sowie einen klaren Fokus auf die wesentlichen Emissionsquellen stellen Unternehmen sicher, dass sie optimal auf die nächste Überarbeitungsphase des Standards vorbereitet sind.