Was ist die EmpCo-Richtlinie? Was bedeutet sie für Green Claims & die Nachhaltigkeits­kommunikation?

Mit der Richtlinie «Empowering Consumers for the Green Transition» (EmpCo) gelten ab dem 27. September 2026 strengere Anforderungen für Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen in der Kommunikation gegenüber Endverbraucher*innen. Die Richtlinie verschärft die Regeln für umweltbezogene Werbung und Nachhaltigkeitskommunikation in der Europäischen Union.


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 ZUR BERATUNG
 

Ab dem 27. September 2026 gelten diese Vorgaben EU-weit verbindlich. Die EmpCo-Richtlinie richtet sich an Unternehmen jeder Grösse, die gegenüber Konsument*innen im EU-Raum kommunizieren. Somit können auch Unternehmen ausserhalb der EU, beispielsweise in der Schweiz, betroffen sein. Ziel der Richtlinie ist es, Greenwashing zu vermeiden und Konsument*innen besser vor irreführenden Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen zu schützen. Für Unternehmen können sich daraus  weitreichende Umstellungen ergeben – von Verpackungen über Webseiten und Marketingmaterialien bis hin zu öffentlichen Auftritten. 

Ab wann tritt die EmpCo in Kraft und für wen gilt sie?

Die EmpCo-Richtlinie tritt am 27. September 2026 EU-weit in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt müssen alle betroffenen Unternehmen ihre Kommunikation an die neuen Anforderungen anpassen.  

Die EmpCo richtet sich an alle Unternehmen unabhängig von der Anzahl an Mitarbeitenden und Umsatz, die im EU-Raum gegenüber Konsument*innen kommunizieren, gleich ob schriftlich, mündlich, bei öffentlichen Auftritten, digital oder analog. Damit sind auch Unternehmen betroffen, die keinen Standort in der EU haben, sich jedoch in ihrer Kommunikation an Kund*innen in einem Staat der europäischen Union richten.

Derzeit ist keine Übergangsphase geplant. Das bedeutet für Unternehmen, dass Aussagen auf allen kommunikativen Materialien (inklusive Verpackungen und Webseiten) ab dem Stichtag 27. September 2026 angepasst sein müssen. In einem FAQ-Dokument der Europäischen Kommission wird hervorgehoben, dass dies auch für bereits im Handel befindliche Verpackungen gilt. Es müssen geeignete Mittel ergriffen werden, um auch bei diesen Artikeln eine EmpCo-Konformität sicherzustellen, etwa durch platzierte Hinweise oder Sticker zum Überkleben. 

Was regelt die EmpCo-Richtlinie?

Die EmpCo-Richtlinie regelt die Kommunikation von Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Konsument*innen. Im Fokus stehen drei Bereiche:
 

1. Umwelt- und Sozialaussagen (Green Claims)
 

  • Allgemeine Umweltaussagen: Unspezifische Umweltaussagen (Green Claims) sind verboten. Beispiele sind Begriffe wie «grün» «nachhaltig» oder «umweltbewusst». Solche Aussagen müssen künftig spezifisch, belegt und nachvollziehbar sein.
  • Zukunftsgerichtete Umweltaussagen: Für zukunftsgerichtete Umweltaussagen gelten umfangreiche zusätzliche Anforderungen. Solche Aussagen müssen auf klaren, öffentlich zugänglichen und überprüfbaren Zielen sowie einem realistischen Umsetzungsplan basieren. Ebenfalls müssen dem Plan Mittelzuweisung und Ressourcen zugeordnet und Fortschritte transparent kommuniziert werden
  • Unklare Aussagen: Irreführende Green Claims sind verboten, z.B.: durch die Darstellung von Teilaspekten als Gesamtleistung, die Verwendung der üblichen Praxis als Alleinstellungsmerkmal (biologisch abbaubare Tenside) oder die Nutzung von für das Produkt irrelevante Eigenschaften, um dieses positiv hervorzuheben.  
  • Vergleiche: Vergleiche innerhalb Produktgruppen sind nur zulässig, wenn Methode, Datengrundlage und Annahmen transparent und objektiv sind.


2. Nachhaltigkeitssiegel und Labels

Als Nachhaltigkeitssiegel wird ein freiwilliges öffentliches oder privates Vertrauenssiegel, Gütezeichen oder Ähnliches bezeichnet, das das Ziel hat, ein Produkt, ein Verfahren oder eine Geschäftstätigkeit in Bezug auf ihre ökologischen oder sozialen Merkmale hervorzuheben. Siegel dürfen nur verwendet werden, wenn sie staatlich vergeben sind oder auf einem transparenten, geprüften Zertifizierungssystem beruhen. Unternehmenseigene Labels oder Grafiken, welche die Anmutung eines Labels haben, sind nicht zulässig.
 

3. Emissionsbasierte Klimaschutzfinanzierung

Die EU hebt deutlich hervor, dass Klimaschutzfinanzierungen von Unternehmen weiterhin möglich und erwünscht sind. Eine Finanzierung von Klimaschutzprojekten muss jedoch korrekt, transparent und nachvollziehbar kommuniziert werden. Dafür müssen die folgenden Anforderungen erfüllt sein

  • Durchführung und Sicherstellung einer nachvollziehbaren Treibhausgasbilanzierung.
  • Sämtliche Daten müssen prüfbar, nachvollziehbar und so dokumentiert sein, dass jederzeit die Erbringung entsprechender Nachweise gewährleistet ist.
  • Im Hinblick auf die Umweltaussage dürfen nur richtige Fakten kommuniziert werden.
  • Es muss sachlich und in der Kommunikation sauber zwischen einer Unternehmensbilanzierung und einer Produktbilanzierung getrennt werden
  • Betrifft eine Bilanzierung nur einen Teilaspekt eines Produktes wie eine Verpackung, darf kein Bezug zu dem gesamten Produkt hergestellt werden. Gleiches gilt für Unternehmen, wenn nur ein Teilbereich des Unternehmens bilanziert wurde.  
  • Weiterführende Informationen über Berechnungsmethode, Systemgrenzen, Höhe der Emissionen und die effektiv finanzierten Projekte müssen (zum Beispiel über eine Webseite) ersichtlich sein.

Neutralitätsclaims wie «klimaneutral», «100 % kompensiert» oder «verminderter CO2-Fußabdruck» sind unzulässig, wenn sie auf Emissionsausgleichen außerhalb der eigenen Wertschöpfungskette basieren. Solche Aussagen sind nur erlaubt, wenn sie auf den tatsächlichen Auswirkungen auf den Lebenszyklus des betreffenden Produkts beruhen (etwa in Form von Reduktions- und Dekarbonisierungsprozessen). 

Wie wird die EmpCo umgesetzt?

Die Umsetzung der EmpCo-Richtlinie erfolgt über nationale Gesetze der EU-Mitgliedstaaten. Unternehmen müssen ihre Kommunikation entsprechend den angepassten rechtlichen Vorgaben in jedem relevanten Markt ausrichten. In Deutschland und Österreich finden sich die Anpassungen jeweils im Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Auch in der Schweiz sind die Änderungen mehrheitlich in das UWG übernommen worden oder werden erwartet.  Sie verschärfen die bereits geltenden Regeln und erfordern von Unternehmen eine Anpassung ihrer kommunikativen Aussagen, sowohl im digitalen und analogen Bereich als auch bei Auftritten und Präsentationen.  

EmpCo und Green Claims Directive – was ist der Unterschied?

Beide Regelwerke verfolgen dasselbe Ziel: Greenwashing zu verhindern und für mehr Transparenz in der Kommunikation zu sorgen. Sie setzen aber an unterschiedlichen Punkten an:

Die EmpCo-Richtlinie regelt vor allem, wie Unternehmen gegenüber Konsument*innen kommunizieren dürfen und verbietet irreführende oder zu allgemeine Aussagen.

Die Green Claim Directive geht inhaltlich einen Schritt weiter und sollte festlegen, wie solche Aussagen korrekt nachgewiesen werden müssen – also welche Daten, Methoden und Prüfungen dahinterstehen.  

Aktuell ist jedoch vor allem die EmpCo-Richtlinie relevant, da sie bereits beschlossen wurde und ab 2026 gilt. Die Green Claim Directive befindet sich politisch derzeit auf Eis bzw. ist nicht in Kraft.  

Was passiert bei Verstößen gegen die EmpCo-Richtlinie?

Bei Verstößen drohen Strafen wie Geldbußen (Höchstbetrag mindestens vier Prozent des Jahresumsatzes in dem betreffenden Mitgliedstaat), Gewinnabschöpfung, vorübergehender Ausschluss von öffentlichen Ausschreibungen oder Zugang zu öffentlichen Mitteln.

Was ist das Ziel der EmpCo-Richtlinie?

Mehr Vertrauen und weniger Greenwashing

Die EmpCo-Richtlinie schafft strengere Regeln, bietet aber gleichzeitig Chancen für Unternehmen mit glaubwürdigem Klimaschutzengagement. Die EU-Richtlinie wird voraussichtlich zu einer Konsolidierung von Nachhaltigkeitsclaims und Umweltsiegeln führen. Es wird erwartet, dass diese Verschlankung am Markt sowohl die Wertigkeit konformer Kommunikationsmittel steigern als auch Vertrauen der Verbraucher*innen in Ihr unternehmerisches Engagement stärken wird. Die EmpCo-Richtlinie stellt somit eine klare Chance für Unternehmen dar, die glaubwürdigen, qualitativen Klimaschutz betreiben, während Trittbrettfahrer mit Sanktionen rechnen müssen.  


Was müssen Unternehmen jetzt tun, um EmpCo-konform zu kommunizieren?

Mit der EmpCo-Richtlinie müssen Unternehmen ihre Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen (Green Claims) künftig eindeutig belegen, präzise formulieren und transparent kommunizieren. Aussagen wie «klimafreundlich» oder «CO2-neutral» gelten als Umweltangaben und unterliegen strengen Anforderungen an Nachweis und Verständlichkeit.  
 

Im ersten Schritt empfehlen wir:
 

  • Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen spezifizieren und mit belastbaren Nachweisen verknüpfen
  • Ziele und Maßnahmen transparent machen und öffentlich zugänglich dokumentieren 
  • Zukunftsgerichtete Aussagen durch unabhängige Dritte überprüfen lassen 
  • Labels und Siegel kritisch prüfen und nur zulässige Zertifizierungen verwenden
     

Folgendes sollen Sie vermeiden:
 

  • Klimaneutralitäts- oder Kompensationsclaims, die nicht auf tatsächlichen Reduktionen innerhalb der eigenen Wertschöpfungskette beruhen 
  • Unklare Aussagen, die sich nur auf Teilaspekte beziehen, aber als Gesamtaussage wirken 
  • Vage oder allgemeine Aussagen wie «nachhaltig» oder «umweltfreundlich» ohne konkrete Belege 
  • Vergleiche ohne transparente Methodik oder nachvollziehbare Datengrundlage  
     

Eine strukturierte Prüfung Ihrer eigenen Kommunikation ist der zentrale erste Schritt zur EmpCo-Konformität. In der Praxis zeigt sich dabei häufig, dass einzelne Aussagen zwar gut gemeint, aber nicht ausreichen konkretisiert oder belegt sind.

Was bietet myclimate an?

Um hier gezielt vorzugehen, lohnt sich ein strukturierter Ansatz – von der ersten Einschätzung bis zur vertieften Analyse konkreter Anwendungsfälle. Je nach Bedarf unterstützt myclimate mit drei Formaten bei der Umsetzung: 

 

EmpCo-Checkliste (kostenlos)

Prüfen Sie Ihre Kommunikation strukturiert anhand zentraler Kriterien und identifizieren Sie typische Risiken auf einen Blick.

Checkliste erhalten

Webinar (kostenlos):

Erhalten Sie einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Anforderungen und sehen Sie anhand konkreter Beispiele, wie Unternehmen die EmpCo-Richtlinie umsetzen.

Webinar ansehen

Individuelles Webinar für Ihr Unternehmen (kostenpflichtig):

Für eine vertiefte, unternehmensspezifische Einordnung bieten wir auch individuelle Webinare an. Dabei werden Ihre konkreten Fragestellungen, Anwendungsfälle und bestehende Kommunikationsinhalte im Kontext der EmpCo-Richtlinie besprochen.  

Schreiben Sie uns an:
communication@myclimate.org

Die eigenen Emissionen berechnen, den CO2-Fußabdruck vermindern und wirksame Klimaschutzprojekte unterstützen.

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