Nachhaltigkeits‑Omnibus bestätigt: EU reduziert Berichtspflichten – Überprüfungsklauseln lassen künftige Ausweitungen offen

Die EU hat zuletzt zahlreiche Vorhaben und bereits beschlossene Umweltschutzstandards reduziert oder die Zielgruppen verringert. Doch die Kennzahlen für Berichtspflichten sind veränderbar: Im am 16. Dezember 2025 vom EU-Parlament endgültig verabschiedeten Omnibus-1-Paket sind Überprüfungsklauseln für CSRD und CSDDD festgelegt, die eine Evaluation und gegebenenfalls eine Ausweitung der Berichtspflicht vorsehen.

Obwohl die europäische Umweltagentur in ihrem aktuellen Bericht zu dem Ergebnis kommt, dass die meisten Ziele der EU 2030 verfehlt werden, reduziert die EU derzeit Vorhaben und Regularien, die im Green Deal enthalten sind. Zuletzt bekamen besonders die CSRD und die CSDDD größere Aufmerksamkeit, die im Rahmen der ESG-Regulatorik verändert wurden. Die Kriterien für eine Berichtspflicht wurden stark heraufgesetzt, so dass erheblich weniger Unternehmen betroffen sind als zunächst angenommen.

CSRD: Anwendungsbereich stark eingeschränkt

Die CSRD wird künftig nur noch Unternehmen erfassen, die 

  • mehr als 1’000 Mitarbeitende beschäftigen und 
  • einen Jahresumsatz von über 450 Mio. Euro ausweisen.

Kapitalmarktorientierte KMU werden aus dem verpflichtenden Anwendungsbereich ausgeschlossen. Gleichzeitig wird eine «Value‑Chain‑Cap» eingeführt, die Unternehmen mit weniger als 1’000 Mitarbeitenden vor einer übermässigen Weitergabe von Berichtspflichten innerhalb der Lieferkette schützen soll. Damit wird die indirekte Betroffenheit kleinerer Unternehmen deutlich reduziert. 

CSDDD: Höhere Schwellenwerte und klarer Fokus auf Risikoorientierung

Auch die CSDDD wird deutlich verschlankt. Sie gilt künftig ausschliesslich für Unternehmen mit 

  • mehr als 5’000 Beschäftigten und 
  • mindestens 1.5 Mrd. Euro Jahresumsatz.

Mehrere Kernelemente werden gestrichen, darunter die Pflicht zur Erstellung von Klimatransitionsplänen und die ursprünglich geplante EU‑weit harmonisierte zivilrechtliche Haftung. Statt einer umfassenden Überprüfung der gesamten Wertschöpfungskette sollen Unternehmen ihre Sorgfaltspflichten künftig risikoorientiert steuern. 

Auf dem Prüfstand, sollten die Ziele nicht erreicht werden

Durch die Diskussionen zwischen dem EU-Rat und dem europäischen Parlament wurden nun zwei Überprüfungsklauseln aufgenommen. Sie sollen sicherstellen, dass auch mit dem reduzierten Anwendungsbereich notwendige Ziele erreicht werden. Sollte die Kommission bis 2029 zu dem Schluss kommen, dass die CSRD in der aktuellen Ausgestaltung nicht ausreicht, könnte 2031 die erneute Ausweitung des Anwendungsbereiches folgen.  

Auch für die CSDDD ist vorgesehen, bis 2031 zu prüfen, ob wieder mehr Unternehmen mit einbezogen werden sollen.  

VSME-Berichterstattung gestärkt

Im Rahmen der Änderungen von Berichtspflichten soll auch der Voluntary Sustainability Reporting Standard for Non-listed Small and Medium sized Enterprises (VSME) als freiwillige Berichtspflicht gestärkt werden. Die Kommission möchte für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung den VSME als Grundlage nehmen und in einem delegierten Rechtsakt festschreiben.  

Empfehlung von myclimate

Die jetzt endgültigen Richtlinien sehen eine starke inhaltliche Verschlankung und eine deutlich geringere Reichweite als ursprünglich geplant vor. Gleichzeitig zeigen die im Omnibus verankerten Überprüfungsklauseln, dass die EU bewusst Spielraum für eine spätere Verschärfung offenlässt. Damit entsteht ein dynamischer regulatorischer Rahmen, der künftig erneut deutlich anspruchsvoller werden kann.  

myclimate empfiehlt Unternehmen auch ohne Berichtspflicht den Einstieg in die freiwillige Berichtserstattung. Denn der VSME schafft Vertrauen durch Transparenz für Stakeholder, verbessert die Wettbewerbsposition bei gleichzeitiger Praktikabilität.  

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