Diese gesetzliche Pflicht betrifft:
Die Grundlage bilden das CO₂-Gesetz (Art. 7a) sowie die CO₂-Verordnung (Art. 14a) und die aktuell veröffentlichte Vollzugshilfe des Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) hat bestätigt, dass die Berechnungsgrundlagen des myclimate CO₂-Flugrechners den Anforderungen der neuen gesetzlichen Vorgaben zur Ausweisung von CO₂e-Emissionen entsprechen.
Der Schweizer Reise-Verband (SRV) führt myclimate im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen CO₂-Angabepflicht als Lösung für die Berechnung von Flugemissionen auf und empfiehlt den Einsatz entsprechender Berechnungsgrundlagen
Damit steht Reise- und Fluganbietern bereits heute eine verlässliche Grundlage zur Verfügung, um die Transparenzanforderungen ab 2027 effizient und regelkonform umzusetzen.
Mit einer Einbindung des myclimate CO₂-Flugrechners erfüllen Sie die regulatorischen Anforderungen effizient und verlässlich.
Der bewährte myclimate Flugrechner:
Mit einer Einbindung des myclimate Flugrechners können Sie Ihrer Kundschaft auf einfache Weise und in rechtlich abgesicherter Kommunikation auch die Unterstützung hochwertiger myclimate Klimaschutzprojekte ermöglichen. So entsteht ein glaubwürdiges und ganzheitliches Angebot.
Die Fluggesellschaften sind verantwortlich für die Bereitstellung der zugrunde liegenden Daten. Es ist aber auch möglich mit anderen Anbietern zusammenzuarbeiten, sofern die Berechnungsgrundlagen des Anbieters den gestellten Anforderungen entsprechen. Der myclimate CO2 Flugrechner entspricht den Anforderungen.