Diese gesetzliche Pflicht betrifft:
Die Grundlage bilden das CO₂-Gesetz (Art. 7a) sowie die CO₂-Verordnung (Art. 14a) und die aktuell veröffentlichte Vollzugshilfe des Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Mit einer Einbindung des myclimate CO₂-Flugrechners erfüllen Sie die regulatorischen Anforderungen effizient und verlässlich.
Der bewährte myclimate Flugrechner:
Mit einer Einbindung des myclimate Flugrechners können Sie Ihrer Kundschaft auf einfache Weise und in rechtlich abgesicherter Kommunikation auch die Unterstützung hochwertiger myclimate Klimaschutzprojekte ermöglichen. So entsteht ein glaubwürdiges und ganzheitliches Angebot.
Die Fluggesellschaften sind verantwortlich für die Bereitstellung der zugrunde liegenden Daten. Es ist aber auch möglich mit anderen Anbietern zusammenzuarbeiten, sofern die Berechnungsgrundlagen des Anbieters den gestellten Anforderungen entsprechen. Der myclimate CO2 Flugrechner entspricht den Anforderungen.