CO₂‑Angabepflicht bei Flugangeboten ab 2027: Wie hilft der myclimate CO₂‑Flugrechner diese gesetzliche Pflicht zu erfüllen?

Ab dem 1. Januar 2027 wird es verbindlich: Alle Anbieter von Flugangeboten müssen die CO₂-Emissionen pro Flug transparent ausweisen, in allen Vertriebskanälen und für alle Flüge ab der Schweiz. Mit einer Einbindund des myclimate CO₂-Flugrechners erfüllen Sie die regulatorischen Anforderungen effizient und verlässlich.

Wer ist von der CO₂‑Angabepflicht betroffen?

Diese gesetzliche Pflicht betrifft:
 

  • Fluggesellschaften 
  • Reiseveranstalter 
  • Reisebüros  
  • Online-Buchungsplattformen
     

Die Grundlage bilden das CO₂-Gesetz (Art. 7a) sowie die CO₂-Verordnung (Art. 14a) und die aktuell veröffentlichte Vollzugshilfe des Bundesamt für Umwelt (BAFU).


Worum geht es genau? 

  • CO₂e-Emissionen müssen in allen Flugangeboten sichtbar gemacht werden 
  • Die Angaben müssen auf standardisierten Berechnungsgrundlagen basieren 
  • Die Integration muss in Ihre Buchungs- und Vertriebssysteme erfolgen
     

Was bedeutet das konkret für Sie?

  • Sie nutzen schon den myclimate CO₂-Flugrechner und haben die aktuellste Schnittstelle aktiviert? Dann sind sie auf der sicheren Seite und müssen, mit Ausnahmen der Kommunikation, nichts tun.
     
  • Sie nutzen noch ein anderes Berechnungstool oder sind sich nicht sicher, ob ihre Schnittstelle aktuell ist? Lassen Sie uns das gemeinsam prüfen und sie fit für die UWG-Anforderung machen. Im Hinblick auf die neuen regulatorischen Anforderungen lohnt es sich zu prüfen, ob Ihre aktuelle Lösung auf der neusten Version der myclimate Berechnungsgrundlagen basiert und damit den Anforderungen ab 2027 entspricht. 


Wie unterstützt euch den myclimate CO2 Flugrechner?

Mit einer Einbindung des myclimate CO₂-Flugrechners erfüllen Sie die regulatorischen Anforderungen effizient und verlässlich. 
 

Der bewährte myclimate Flugrechner:

Mit einer Einbindung des myclimate Flugrechners können Sie Ihrer Kundschaft auf einfache Weise und in rechtlich abgesicherter Kommunikation auch die Unterstützung hochwertiger myclimate Klimaschutzprojekte ermöglichen. So entsteht ein glaubwürdiges und ganzheitliches Angebot. 

 
Berechnungsgrundlagen Technische Integration / API

 


FAQs zur CO₂-Angabepflicht

Was genau ist die CO₂-Angabepflicht?

Ab 1. Januar 2027 müssen Anbieter die voraussichtlich verursachten CO₂-Emissionen pro Flug in CO₂e in ihren Angeboten ausweisen.

Wer ist von der Pflicht betroffen?

Alle Anbieter, die Flüge ab der Schweiz vermarkten, inklusive Airlines, Reisebüros und Reiseveranstalter.

Wo müssen die Emissionen angezeigt werden?

In allen Kundenschnittstellen, z. B.:

  • Websites und Buchungsplattformen
  • Angebote und Inserate
  • Buchungs- und Ticketprozesse 

Wie muss ich die Kommunikation genau gestalten?

Wie werden die Emissionen berechnet? 

Die Berechnung erfolgt auf Basis standardisierter Modelle und berücksichtigt u. a.:

  • Treibstoffverbrauch
  • Flugzeugtyp und Auslastung
  • zusätzliche klimawirksame Effekte 

Wer liefert die Emissionsdaten?

Die Fluggesellschaften sind verantwortlich für die Bereitstellung der zugrunde liegenden Daten. Es ist aber auch möglich mit anderen Anbietern zusammenzuarbeiten, sofern die Berechnungsgrundlagen des Anbieters den gestellten Anforderungen entsprechen. Der myclimate CO2 Flugrechner entspricht den Anforderungen. 

Was ist die Vollzugshilfe des BAFU?

Die Vollzugshilfe konkretisiert die gesetzlichen Anforderungen und dient als Leitfaden für eine einheitliche Umsetzung

Müssen wir unsere Systeme anpassen?

Ja. Die Emissionsangaben müssen in bestehende Systeme integriert und sichtbar gemacht werden, oft über Schnittstellen zu Datenquellen.  

Die eigenen Emissionen berechnen, den CO2-Fussabdruck vermindern und wirksame Klimaschutzprojekte unterstützen.

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