Green Claims wie «emissionsfrei» oder «klimaneutral» sind aus der Werbung kaum mehr wegzudenken. Die Aussagekraft solcher umweltbezogener Werbeaussagen ist für Konsument*innen allerdings begrenzt. Eine Untersuchung der Europäischen Kommission aus dem Jahr 2020 stufte mehr als die Hälfte aller Green Claims in der EU als vage, irreführend oder unbegründet ein.
Um dem entgegenzuwirken, sollen die Regeln verschärft werden. Die Europäische Kommission hat im März 2023 einen Vorschlag für eine entsprechende Richtlinie veröffentlicht. Bis diese effektiv gültig ist, dürfte aber noch einige Zeit vergehen. Frankreich ist bereits einen Schritt weiter: Ein neues Gesetz, das umweltbezogene Werbung an klare Bedingungen knüpft, ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft.
Mit dem Impact-Label «Wirkt. Nachhaltig» hat myclimate ein Label entwickelt, das die neuen Anforderungen bereits aufnimmt. Unternehmen können damit ausweisen, dass sie in Gastländern so viele Emissionen einsparen, wie sie selber ausstossen. So stellen sie ihre eigenen Reduktionsmassnahmen glaubwürdig in den Vordergrund der Kommunikation. Zu diesem Zweck erstellen myclimate-Expert*innen plausibilisierte CO₂-Bilanzen, die als Basis für die Berechnung dienen. Mit dem Impact-Label gekennzeichnete Produkte und Dienstleistungen erfüllen auch nach den geplanten Verschärfungen weiterhin alle Vorschriften.
Die Verschärfung der Regulierung von Green Claims in der EU erfolgt im Rahmen des Aktionsplans für die Kreislaufwirtschaft der Europäischen Kommission. Die neue Richtlinie schafft klare und einheitliche Standards für umweltbezogene Werbung, mit denen Green Claims verlässlich, vergleichbar und überprüfbar werden. Ziel ist es, Greenwashing zu verhindern und den Konsument*innen in der EU informierte Kaufentscheide zu ermöglichen.
Die Richtlinie gilt für Offset-basierte Claims. Diese müssen künftig unter anderem folgende Punkte erfüllen:
Unternehmen, die gegen die Bestimmungen verstossen, sollen mit Bussgeldern bestraft werden. Die Verschärfung ist noch nicht final. Das EU-Parlament hat der neuen Richtlinie im Mai 2023 mit grosser Mehrheit zugestimmt. In einem nächsten Schritt muss sie nun noch vom Europäischen Rat angenommen werden.
In Frankreich ist seit dem 1. Januar 2023 ein Gesetz (Art. L229-68 du code de l'environnement) in Kraft, das strenge Regeln zu umweltbezogener Werbung aufstellt. Der Begriff «klimaneutral» oder eine andere Formulierung mit der gleichen Bedeutung sind in der Werbung für ein Produkt oder eine Dienstleistung nur erlaubt, wenn:
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