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Was ist das CO₂-Gesetz und was bedeutet es für Unternehmen?

Das revidierte CO₂-Gesetz setzt den Rahmen für die Schweizer Klimapolitik bis 2030. Für Unternehmen rückt damit die Frage in den Vordergrund, wie sie ihre Treibhausgasemissionen erfassen, reduzieren und langfristig auf Netto-Null ausrichten können. Ein strukturierter Ansatz hilft dabei, regulatorische Entwicklungen frühzeitig zu berücksichtigen und Chancen der Dekarbonisierung zu nutzen.

Das neu revidierte CO2-Gesetz

Erklärvideo: Klimaschutz in der Schweiz  
Quelle: SRF 

Die Schweiz verpflichtet sich gemäss dem Pariser Klimaabkommen, ihren Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 auf die Hälfte des Wertes von 1990 zu senken. Nach der unerwarteten Niederlage des revidierten CO2-Gesetzes am 13. Juni 2021 an der Urne haben National- und Ständerat ein Übergangsgesetz durchgewunken. Dieses verlängerte das bisherige CO2-Gesetz und für den Klimaschutz relevante Instrumente bis Ende 2024. Gleichzeitig hatten Bundesrat und Parlament die Aufgabe, das CO2-Gesetz so zu überarbeiten, dass die Schweiz die Klimaschutzziele trotz Niederlage an der Urne bis 2030 erreichen kann und dabei vom Stimmvolk kritisierte Aspekte berücksichtigt werden.  

Am 15. März 2024 einigten sich National- und Ständerat auf einen neuen Gesetzestext, der pünktlich auf den 1. Januar 2025 in Kraft trat. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage ist dieses neu revidierte CO2-Gesetz aber stark abgeschwächt. Zur Reduktion von CO2 werden nicht, wie ursprünglich angedacht, Verbote beitragen, sondern finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz sowie technologischer Fortschritt.  

Das 2025 neu revidierte CO2-Gesetz soll das Bestehen der vorhandenen Instrumente zur Absenkung der CO2-Emissionen der Schweiz sichern. Lenkungsabgaben für CO2-Emissionen bleiben in derselben Höhe erhalten (CO2-Abgabe). Die finanziellen Erlöse aus diesen Abgaben fliessen zum Teil in einen nationalen Klimafonds, während ein weiterer Teil über Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückverteilt wird. Insgesamt setzt das Gesetz auf finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz und technologischen Fortschritt, um die Klimaziele zu erreichen. Auf zusätzliche Massnahmen, welche für die Erreichung der Klimaziele nötig wären, wurde jedoch verzichtet.  

Lenkungsabgaben für viele CO2-Emissionen

Vom bisher gültigen CO2-Gesetz beibehalten werden die Lenkungsabgaben. Dadurch werden Personen und Betriebe, die viel CO2 ausstossen, belastet, während diejenigen, die weniger CO₂ produzieren, finanziell profitieren. Wer CO2-intensive Brennstoffe verbraucht, also z.B. Gewächshausbetreiber*innen oder Immobilienbesitzer *innen mit einer fossilen Heizung, zahlt eine Lenkungsabgabe von 120 Franken pro ausgestossener Tonne CO2 (also ungefähr 30 Rappen pro Liter Heizöl). Diese sogenannten CO2-Abgaben betreffen nur Brennstoffe (Heizöl und Erdgas). Treibstoffe wie Benzin, und Diesel sind aus politischen Gründen von den Gebühren befreit.  

Die Höhe der Abgaben wurde jedoch entgegen den ursprünglichen Plänen weder angepasst, noch wurden zusätzliche Gebühren auf Treibstoffe im Gesetz verankert. Der weiterhin hohe Verbrauch fossiler Treibstoffe wird somit lediglich durch den bereits bestehenden verpflichtenden Kompensationssatz für Treibstoffimporteure gelenkt. Davon werden maximal 5 Rappen pro Liter auf die Konsument*innen abgewälzt. Eine Erhöhung und Erweiterung der CO2-Abgabe hätte dazu führen sollen, dass der CO2-Ausstoss entsprechend den Klimazielen noch schneller reduziert wird.

Verwendung der Abgaben

Rund ein Drittel der Gelder aus den CO2-Abgaben werden an einen nationalen Klimafonds gebunden, der weiterhin den Heizungsersatz, erneuerbare Energien sowie Technologien zur Verminderung von Treibhausgasen fördern soll. Der Rest wird über die Krankenkassenprämie an die Bevölkerung zurückverteilt.  

Zukünftig können sich branchenunabhängig Unternehmen von der CO₂-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich dazu verpflichten, ihren CO₂-Ausstoss zu senken. Bisher war diese CO2-Abgabebefreiung nur spezifischen Produktionsbetrieben mit mittelgrossem CO2-Ausstoss (>100t CO2 pro Jahr) vorenthalten.  

So dienen diese Abgaben als finanzieller Anreiz, den CO2-Ausstoss von fossiler Wärme, Licht und Strom zu reduzieren, um eine Halbierung der Emissionen bis 2030 und Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Damit trägt das CO2-Gesetz zugleich zur Erreichung der im Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KIG) festgelegten Ziele bei.

CO₂-Gesetz vs. Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KIG)

Diese «FAQ» geht im Detail auf das grundlegende klimapolitische Instrument, das im 2025 neu revidierte CO2-Gesetz, ein. Dieses Gesetz wurde in einer neuen revidierten Fassung von National- und Ständerat ausgearbeitet, nachdem die ursprüngliche Vorlage in der Volksabstimmung vom Juni 2021 abgelehnt wurde. Im Juni 2023 hat das Schweizer Stimmvolk darüber hinaus an der Urne das Klimaschutzgesetz angenommen. Dabei handelt es sich um die ursprüngliche «Gletscherinitiative», welche im Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KIG) mündete. Das KIG trat analog zum revidierten CO2-Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft. Beide Gesetze sollen gewährleisten, dass die Schweiz den internationalen Verpflichtungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht wird. 


Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KIG) 

Das KIG setzt das Netto-Null-Ziel der Schweiz bis 2050 erstmals gesetzlich fest und beinhaltet konkrete Beratungs- und Förderangebote, welche die Dekarbonisierung der Schweiz vorantreiben sollen. Damit soll die Schweiz ihr Netto-Null-Versprechen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens erfüllen können.
 

  • Netto-Null-Fahrpläne: Unternehmen und Branchen können Fahrpläne erstellen, die eine Treibhausgasbilanz, einen Absenkpfad und konkrete Dekarbonisierungsmassnahmen umfassen.
     
  • Förderung innovativer Lösungen: Für neuartige Technologien und Prozesse stehen von 2025 bis 2030 insgesamt 1,2 Milliarden Franken zur Verfügung.
     
  • Finanzielle Unterstützung: Förderbeiträge können bis zu 50 Prozent der anrechenbaren Investitions- und Betriebskosten decken.
     
  • Voraussetzung für Unternehmen: Für eine direkte Förderung ist grundsätzlich ein KIG-konformer Netto-Null-Fahrplan erforderlich; KMU können sich alternativ einem Branchenprogramm anschliessen.
     
  • Gebäudeprogramm: Zusätzlich unterstützt der Bund den Ersatz fossiler und ineffizienter Heizsysteme sowie Massnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz.
     

CO2-Gesetz

Das neu revidierte CO2-Gesetz (Anschlussgesetz 2025-2030) ist die Neuauflage der Vorlage, die vom Schweizer Stimmvolk im Juni 2021 abgelehnt wurde. Es behandelt alle Aspekte des Schweizer Treibhausgasausstosses und hat zum Ziel diesen bis 2030 zu halbieren, um damit das erste Zwischenziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.

Wie kann ich als Schweizer Firma die Vorgaben des CO₂-Gesetzes erfüllen?


Als Schweizer Unternehmen sollten Sie Ihre Emissionen systematisch erfassen und gezielt reduzieren. Konkret bedeutet das:  
 

  1. Messen Sie Ihre Emissionen korrekt: Corporate Carbon Footprint – CCF inklusive umfassender Analysen der Scopes 1, 2 und 3

    Zum Corporate Corporate Carbon Footprint
     
  2. Erarbeiten Sie Ihre Roadmap / Ihren Transitionplan (Netto-Null-Fahrplan) und planen Sie Ihre Massnahmen konkret (Dekarbonisierungsplan)

    Zum Transitionsplan
     
  3. Kurzfristig: Senken Sie Ihre operativen Emissionen mit Reduktionspotenzial gezielt

    Emissionen reduzieren
     
  4. Mittelfristig: Steuern Sie aktiv Ihre Beschaffungsprozesse und die Lieferkette   

    Strategisch auf dem Weg zu Netto-Null 


myclimate begleitet Sie entlang des gesamten Prozesses.  

 

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