Letzte Änderung
Erklärvideo: Klimaschutz in der Schweiz
Quelle: SRF
Die Schweiz verpflichtet sich gemäss dem Pariser Klimaabkommen, ihren Treibhausgas-Ausstoss bis 2030 auf die Hälfte des Wertes von 1990 zu senken. Nach der unerwarteten Niederlage des revidierten CO2-Gesetzes am 13. Juni 2021 an der Urne haben National- und Ständerat ein Übergangsgesetz durchgewunken. Dieses verlängerte das bisherige CO2-Gesetz und für den Klimaschutz relevante Instrumente bis Ende 2024. Gleichzeitig hatten Bundesrat und Parlament die Aufgabe, das CO2-Gesetz so zu überarbeiten, dass die Schweiz die Klimaschutzziele trotz Niederlage an der Urne bis 2030 erreichen kann und dabei vom Stimmvolk kritisierte Aspekte berücksichtigt werden.
Am 15. März 2024 einigten sich National- und Ständerat auf einen neuen Gesetzestext, der pünktlich auf den 1. Januar 2025 in Kraft trat. Gegenüber der ursprünglichen Vorlage ist dieses neu revidierte CO2-Gesetz aber stark abgeschwächt. Zur Reduktion von CO2 werden nicht, wie ursprünglich angedacht, Verbote beitragen, sondern finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz sowie technologischer Fortschritt.
Das 2025 neu revidierte CO2-Gesetz soll das Bestehen der vorhandenen Instrumente zur Absenkung der CO2-Emissionen der Schweiz sichern. Lenkungsabgaben für CO2-Emissionen bleiben in derselben Höhe erhalten (CO2-Abgabe). Die finanziellen Erlöse aus diesen Abgaben fliessen zum Teil in einen nationalen Klimafonds, während ein weiterer Teil über Krankenkassenprämien an die Bevölkerung zurückverteilt wird. Insgesamt setzt das Gesetz auf finanzielle Anreize, Investitionen in den Klimaschutz und technologischen Fortschritt, um die Klimaziele zu erreichen. Auf zusätzliche Massnahmen, welche für die Erreichung der Klimaziele nötig wären, wurde jedoch verzichtet.
Vom bisher gültigen CO2-Gesetz beibehalten werden die Lenkungsabgaben. Dadurch werden Personen und Betriebe, die viel CO2 ausstossen, belastet, während diejenigen, die weniger CO₂ produzieren, finanziell profitieren. Wer CO2-intensive Brennstoffe verbraucht, also z.B. Gewächshausbetreiber*innen oder Immobilienbesitzer *innen mit einer fossilen Heizung, zahlt eine Lenkungsabgabe von 120 Franken pro ausgestossener Tonne CO2 (also ungefähr 30 Rappen pro Liter Heizöl). Diese sogenannten CO2-Abgaben betreffen nur Brennstoffe (Heizöl und Erdgas). Treibstoffe wie Benzin, und Diesel sind aus politischen Gründen von den Gebühren befreit.
Die Höhe der Abgaben wurde jedoch entgegen den ursprünglichen Plänen weder angepasst, noch wurden zusätzliche Gebühren auf Treibstoffe im Gesetz verankert. Der weiterhin hohe Verbrauch fossiler Treibstoffe wird somit lediglich durch den bereits bestehenden verpflichtenden Kompensationssatz für Treibstoffimporteure gelenkt. Davon werden maximal 5 Rappen pro Liter auf die Konsument*innen abgewälzt. Eine Erhöhung und Erweiterung der CO2-Abgabe hätte dazu führen sollen, dass der CO2-Ausstoss entsprechend den Klimazielen noch schneller reduziert wird.
Rund ein Drittel der Gelder aus den CO2-Abgaben werden an einen nationalen Klimafonds gebunden, der weiterhin den Heizungsersatz, erneuerbare Energien sowie Technologien zur Verminderung von Treibhausgasen fördern soll. Der Rest wird über die Krankenkassenprämie an die Bevölkerung zurückverteilt.
Zukünftig können sich branchenunabhängig Unternehmen von der CO₂-Abgabe befreien lassen, wenn sie sich dazu verpflichten, ihren CO₂-Ausstoss zu senken. Bisher war diese CO2-Abgabebefreiung nur spezifischen Produktionsbetrieben mit mittelgrossem CO2-Ausstoss (>100t CO2 pro Jahr) vorenthalten.
So dienen diese Abgaben als finanzieller Anreiz, den CO2-Ausstoss von fossiler Wärme, Licht und Strom zu reduzieren, um eine Halbierung der Emissionen bis 2030 und Netto-Null bis 2050 zu erreichen. Damit trägt das CO2-Gesetz zugleich zur Erreichung der im Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KIG) festgelegten Ziele bei.
Diese «FAQ» geht im Detail auf das grundlegende klimapolitische Instrument, das im 2025 neu revidierte CO2-Gesetz, ein. Dieses Gesetz wurde in einer neuen revidierten Fassung von National- und Ständerat ausgearbeitet, nachdem die ursprüngliche Vorlage in der Volksabstimmung vom Juni 2021 abgelehnt wurde. Im Juni 2023 hat das Schweizer Stimmvolk darüber hinaus an der Urne das Klimaschutzgesetz angenommen. Dabei handelt es sich um die ursprüngliche «Gletscherinitiative», welche im Klimaschutz- und Innovationsgesetz (KIG) mündete. Das KIG trat analog zum revidierten CO2-Gesetz am 1. Januar 2025 in Kraft. Beide Gesetze sollen gewährleisten, dass die Schweiz den internationalen Verpflichtungen des Pariser Klimaschutzabkommens gerecht wird.
Das KIG setzt das Netto-Null-Ziel der Schweiz bis 2050 erstmals gesetzlich fest und beinhaltet konkrete Beratungs- und Förderangebote, welche die Dekarbonisierung der Schweiz vorantreiben sollen. Damit soll die Schweiz ihr Netto-Null-Versprechen im Rahmen des Pariser Klimaabkommens erfüllen können.
Das neu revidierte CO2-Gesetz (Anschlussgesetz 2025-2030) ist die Neuauflage der Vorlage, die vom Schweizer Stimmvolk im Juni 2021 abgelehnt wurde. Es behandelt alle Aspekte des Schweizer Treibhausgasausstosses und hat zum Ziel diesen bis 2030 zu halbieren, um damit das erste Zwischenziel des Pariser Klimaabkommens zu erreichen.
Als Schweizer Unternehmen sollten Sie Ihre Emissionen systematisch erfassen und gezielt reduzieren. Konkret bedeutet das:
myclimate begleitet Sie entlang des gesamten Prozesses.
Das könnte Sie ebenfalls interessieren:
Ab 1.1.2027 gilt in der Schweiz die CO₂-Angabepflicht für Flugangebote. Erfahren Sie, welche Anforderungen auf Fluggesellschaften und Reisebüros zukommen und wie der myclimate CO₂-Flugrechner bei der Umsetzung unterstützt.