EmpCo: Last Minute Änderungen in Deutschland

Kurz vor dem Inkrafttreten der neuen EmpCo-Vorgaben will Deutschland eine befristete Sonderregelung für bereits in Verkehr gebrachte Waren schaffen. Für Unternehmen kann das Entlastung bringen – an der Pflicht zu EmpCo-konformer Kommunikation ändert es jedoch nichts.

„Die Flagge der Europäischen Union im Europäischen Parlament in Strassburg“. Foto: European Parliament, CC BY-NC-ND 2.0

Ab dem 27. September 2026 gelten in Deutschland die neuen Vorgaben der EU-Richtlinie «Empowering Consumers for the Green Transition» (EmpCo). Sie verschärfen die Anforderungen an Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen gegenüber Verbraucher*innen deutlich. Betroffen sind unter anderem Aussagen auf Verpackungen, in der Werbung, auf Websites, in Onlineshops und in den sozialen Medien. 

Nach Informationen des Bundestags planen die Regierungsfraktionen nun kurzfristig eine befristete Übergangsregelung. Diese soll für zwei Jahre die Möglichkeit einschränken, gegen bestimmte EmpCo-Verstöße bei Waren vorzugehen, die bereits vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden. Entscheidend wäre damit nicht allein, ob ein Produkt am 27. September 2026 noch im Regal steht, sondern ob es bereits zuvor ausgeliefert wurde. 

Der Gesetzesentwurf sieht laut Tabel.Briefings vor, dass Gerichte bei möglichen Verstössen insbesondere den Grundsatz der Verhältnismässigkeit berücksichtigen. Dabei sollen unter anderem folgende Aspekte eine Rolle spielen:

  • die Schwere des möglichen Rechtsverstosses, 

  • die Anstrengungen des Unternehmens zur Beseitigung des Verstosses, 

  • die mit der Beseitigung verbundenen Kosten sowie 

  • mögliche Umweltbelastungen, die durch Rückruf, Vernichtung oder Umetikettierung entstehen könnten. 

Sollte die Regelung beschlossen werden, könnte sie Unternehmen bei bereits vorhandenen Altbeständen entlasten. Besonders relevant wäre dies für physische Waren und Verpackungen, die vor dem Stichtag produziert oder ausgeliefert wurden und deren nachträgliche Anpassung mit hohen Kosten oder zusätzlichen Umweltbelastungen verbunden wäre. Ein allgemeiner Freifahrtschein wäre die geplante Regelung jedoch nicht. Ob Bemühungen eines Unternehmens ausreichen, müsste im Einzelfall bewertet werden. Unternehmen sollten daher dokumentieren können, wann Waren in Verkehr gebracht wurden, welche Anpassungen bereits vorgenommen wurden und warum eine vollständige Korrektur bestimmter Altbestände unverhältnismässig wäre.

 

myclimate: Kein Freifahrtschein, sondern letzter Weckruf

«Für Unternehmen mit bestehenden Lagerbeständen kann die geplante Übergangsregelung eine wichtige Entlastung sein. Sie sollte aber keinesfalls als Freifahrtschein verstanden werden. Verbraucherschutz- und Umweltverbände und Wettbewerber werden sehr genau darauf achten, wie Unternehmen mit der neuen Situation umgehen. Entscheidend bleibt, Umwelt- und Nachhaltigkeitskommunikation jetzt konsequent EmpCo-konform aufzustellen», sagt Sven Focken-Kremer, Senior Projektleiter Public Affairs & Strategische Kommunikation bei myclimate.

Die EmpCo ist auch eine Chance für mehr Glaubwürdigkeit im Markt. Unternehmen, die ihre Aussagen transparent belegen, anerkannte Zertifizierungssysteme nutzen und ihre Kommunikation sauber umstellen, sind im Vorteil: «Eine EmpCo-konforme Kommunikation wird am Markt deutlich sichtbarer und wertvoller werden, während es Trittbrettfahrer zukünftig schwer haben.», so Focken-Kremer. 


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