Die neue Regelung ist Teil der Umsetzung des Schweizer CO2-Gesetzes. Sie betrifft neben Fluggesellschaften auch Reiseveranstalter und Reisebüros, die Flüge ab der Schweiz anbieten. Für die Branche bedeutet dies, dass die verwendeten Berechnungsgrundlagen künftig vorgegebenen gesetzlichen Anforderungen und Parametern entsprechen müssen. Reise- und Fluganbieter sind daher gut beraten, bereits heute zu prüfen, ob ihre aktuelle Lösung auf einer regulatorisch konformen Methodik basiert.
Eine wichtige Orientierung bieten dabei das Bundesamt für Umwelt (BAFU) und der Schweizer Reise-Verband (SRV): Das BAFU hat bestätigt, dass die Berechnungsgrundlagen des myclimate Flugrechners den Anforderungen der neuen gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Gleichzeitig wird myclimate vom SRV im Zusammenhang mit der Umsetzung der neuen CO₂-Angabepflicht als eine der Lösungen für die Berechnung von Flugemissionen aufgeführt und empfohlen.
Damit steht Reise- und Fluganbietern bereits heute eine verlässliche Grundlage zur Verfügung, um die Transparenzanforderungen ab 2027 umzusetzen. Darüber hinaus können die Anbieter ihren Kundinnen und Kunden die Möglichkeit bieten, hochwertige Klimaschutzprojekte zu unterstützen und sich aktiv für den Klimaschutz zu engagieren.
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Seit mehr als zwanzig Jahren können Klimaschutzinteressierte über die Plattform co2.myclimate.org kostenfrei die Klimawirkung von Flugreisen (und anderer Tätigkeiten) berechnen und auf Wunsch im gleichen Umfang Klimaschutzprojekte finanzieren.
Die Plattform entspricht dem europäischen Standard im Transport (DIN) EN16258 und wird von myclimate in regelmässigen Abständen aktualisiert.
Die myclimate Expert*innen orientieren sich dabei an dem aktuellsten Stand der Forschung sowie der vorhandenen Datengrundlage. Die aktuelle Version deckt neben der Kerosinverbrennung auch die Vorkette und die Infrastrukturemissionen ab. Weiterhin präzisiert die Auswahl der Sitzklassen sowie die Angabe zu den Flugzeugtypen die Ergebnisse. Der myclimate Flugrechner gewichtet ebenfalls die kurzfristigen Effekte durch die sogenannten Nicht-CO₂ Emissionen.
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